Zwangsversteigerung und Krebserkrankung des Eigentümers?
Samstag, 17. April 2010, 15:40
Abgelegt unter: Immobilien

Wenn ein schwer an Krebs erkrankter Immobilien-Eigentümer (selbstgenutzt) den Forderungen an die Bank nicht mehr nachkommen kann und durch einen Verkauf/eine Zwangsversteigerung auch seine einzige Einnahmequelle (vermietete Einliegerwohnung) untergraben wird:
Muss sich die Bank an Ausnahme-Regelungen halten?


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • morgaine sagt:

    Hier wirst Du wohl kaum eine umfassende Antwort erhalten.
    Am besten wendest Du Dich an einen Rechtsanwalt (ggf. Beratungsschein beantragen). Alternativ kannst Du aber auch mal hier nachfragen: http://forum.jurathek.de/forumdisplay.ph…

  • dwgaf sagt:

    Die Bank muss sich an keine Ausnahme-Regelung halten.
    Die Bank kann ebensowenig dafür, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht (mehr) nachkommen kann, wie der Schuldner für seine Krankheit.
    Eine vertrackte Situation.
    Ich will dich auch nicht mit „hätte-wäre-wenn“-Argumenten langweilen, weil das an der gegebenen Situation nichts mehr ändert.
    Die Bank ist an der Bedienung der Verbindlichkeiten interessiert und wird wohl die Verwertung der Sicherheiten einleiten, wenn keine andere Lösung gefunden wird.
    Ansätze wären:
    – Strecken der Kreditlaufzeit für niedrigere monatliche Belastung
    – Heranbringen eines Bürgen
    – Umschuldung auf andere Bank oder Darlehensgeber
    – Zwischenfinanzierung der Umschuldung über Bausparer
    Der Eigentümer sollte sich primär mit der Bank an einen Tisch setzen, die Karten auf den Tisch legen und gemeinsam mit seiner Hausbank eine Lösung suchen. Erst bei Erfolglosigkeit sollte er sich nach einem neuen Kreditgeber umsehen, da ein solcher Vorgang immer mit Kosten verbunden ist (schlechtere Konditionen, Vorfälligkeitsentschädigung, teure Zwischenfinanzierungen).
    Noch ein Tipp zuguterletzt:
    Eine Bank ist an der Bedienbarkeit der Ratenvereinbarung interessiert, weniger an der Verwertung der Sicherheiten, da dies in vielen Fällenmit viel Aufwand und (möglicherweise) Verlust verbunden ist.

  • horsch sagt:

    Nein, muss sie nicht!



Einen Kommentar hinterlassen