Zeitarbeitsfirmen,Meine Rechte als Arbeitsnehmer in der Probezeit?
Montag, 1. Februar 2010, 07:00
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Kann mir jemand sagen,ob es im Internet eine Seite gibt wo ich nach meinen Rechten schauen kann?
Wie es mit der Kündigungsfrist bei solchen Firmen aussieht?Wenn der Chef kündigt,muss ich dann weiter arbeiten,wenn ja wie lange?Wenn ich krank geschrieben bin,muss er mich weiter bezahlen?Bedanke mich jetzt schon für eure Antworten,und wünsche eine schöne Woche,
Liebe Grüsse


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • josef m sagt:

    Während der Probezeit ist eine fristlose Kündigung, auch im Krankheitsfall rechtskräftig.

  • PLUTO sagt:

    Ich weiss nicht wie es in Deutschland ist , in Luxembourg ist es so. Kuendigungsfrist gibts nicht, weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer .Ist man Krank geschrieben , zahlt bei arbeitern die Krankenkasse , bei Beamten der Chef.



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