Wird das Geld, das ich in die Immobilie meiner Mutter investiere auf ihr Testamentsvermögen angerechnet?
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Mittwoch, 27. Januar 2010, 00:36
Abgelegt unter: Immobilien
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Ich steigere durch meine Investition den Wert der Immobilie und erhöhe das Testamentsvermögen meiner Mutter und dadurch den Erbanteil meiner Miterben.
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Die Investition würde ich in Wert beschrieben von einem Notar beglaubigen lassen oder wie schon geschrieben im Grundbuch eintragen lassen.
Es geht dabei um die Höhe der Summe.
Nur Notar bei kleineren Beträgen.
Grundbucheintrag bei größeren Beträgen.
Bei anderen schriftlichen Abmachungen wird es nur zu einem Gerichtsstreit kommen, in dem die Miterben alles bezweifeln wollen und bestreiten.
Ein Testament ist zwar der letzte Wille eines Menschen, es wird aber für dich nicht die Sicherheit bieten wie die beiden vorgenannten Lösungen.
Ich würde sogar eine Verzinsung mit einbringen, damit deine Investition sich im Wert im Laufe der Jahre steigert und nicht nur auf die Anfangssumme fixiert wird. Wenn du das Geld anders anlegen würdest, könntest du genauso eine Wertsteigerung erfahren – also tue dieses zu deinem eigenen Schutz.
hallo, du mußt mit deiner mutter vereibaren, das die werterhöhung nicht unter das erbe fällt. deine mutter muß das in ihrem testament berücksichtigen.
lg
Ja! Also absichern! Da sind schon viele gute Vorschlaege von meinen Vorschreibern!
Du solltest Dir auf irgendeine Art ein Miteigentum an der Immobilie im Grundbuch eintragen lassen. Grundstück, ETW im Haus, zinsloses Darlehen an die Mutter, was auch immer.
Der nachfolgende Text ist meine persönliche Meinung, die in dem ausdrücklichen Rat mündet, einen Notar oder Rechtsanwalt für Detailfragen zu konsultieren. Diese Meinung hat keinen Anspruch auf Richtigkeit und stellt keinerlei Rechsberatung dar:
Ich persönlich würde mir den gezahlten Betrag entweder durch ein Schuldanerkenntnis (am besten wirklich notariell) oder durch eine Grundschuld (auch nur notariell möglich) – evtl. verzinslich – absichern lassen.
Details dazu erfährst Du vom Notar, der damit beauftragt wird, vorher Fragen klären !
In dem Fall hätte ich im Erbfall in Höhe des Betrages eine Forderung gegen den Nachlass meiner Mutter, der allerdings „nur“ aus Geld besteht, d.h. am Grundstück bzw. der Immobilie hätte ich damit noch keine Rechte.
Allerdings bestünden mit einer Grundschuld gewisse „Gestaltungs- und Einflußrechte“ auf das Grundstück bei Versteigerung, Verkauf etc.
Auch hier müssten die Einzelheiten mit dem Notar geklärt werden.
Anders sähe es aus, wenn die Mutter zu Lebzeiten für den geleisteten Betrag dem Kind einen Miteigentumsanteil an der Immobilie übertragen würde.
Dann wirst dieses zu diesem Anteil Miteigentümer und hat
Rechte am Grundstück direkt und nur der verbleibende Miteigentumsanteil der Mutter fiele in den Nachlass, d.h. an die Erben.
Ich würde alle diese Fragen vorher mit einem Notar klären.
Wichtig ist dabei auch, dass die Mutter dazu bereit ist, denn sie müsste bei den jeweiligen Urkunden oder Verträgen mitwirken.
Das geht völlig unproblematisch mit einer Grundbuchabsicherung.
Das könnte durchaus sein.
Am Besten ist, du läßt es notariell klären.
Sicherlich, wenn Du keine andere Regelung triffst! Also z.B. als Teileigentümer oder ähnliches im Grundbuch eingetragen wirst. Ich würde, wenn es sich um einen größeren Betrag handelt, einen Notar befragen; der muß dann auch den Vertrag ausarbeiten und für den Eintrag ins Grundbuch sorgen. Du selbst kannst das nicht.