Wie lange besteht Gewährleistung bei Renovierungsarbeiten an Immobilien?
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Donnerstag, 28. Januar 2010, 21:08
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Im Angebot sollte stehen ob die Gewährleistungsfrist laut BGB (5 Jahre) oder gesetzlich (2 Jahre) ist.
Steht nichts drin oder ist nichts ausgehandelt, sind es immer 2 Jahre.
Ausgenommen davon sind aber Verschleißteile.
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Es gilt im Baugewerbe grundsätzlich eine Verjährungsfrist von 30 Jahren auf verdeckte Mängel.