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Hi zusammen
Laute dem Schweizerischen Waldgesetzt (ja sowas gibt es) steht das
Radfahren und Reiten nur auf Strassen und Wegen erlaubt ist, was aber man genau unter Wegen versteht ist nicht bekannt. zählen Wege auch als Singeltrails (Trampelpfade) oder nur solche die maschinell befestigt wurden, da die Singeltrails ja natürlich befestigt wurden (Tiere, Menschen, Radfahrern, Reiter etc.)
Hoffe ihr könnt mir Helfen.
PS. Wieso Schweizerisches Waldgesetzt, ganz einfach weil ich ein Schweizer bin.
Gruss
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Dieses Gesetz regelt die Fälle, wo keine entsprechende Signalisation vorhanden ist. Strassen und Wege werden so ausgelegt, dass sie mit zwei- oder einachsigen Motorfahrzeugen (im Wald u.a. mit landwirschaftlichen Fahrzeugen) befahren werden können. Fusspfade gehören – egal ob sie von den Benutzern oder maschninell befestigt wurden, nicht zu dieser Kategorie. Sofern nicht eine Signalisation etwas anderes regelt, dürfen sie weder beritten noch mit dem Fahrrad begangen werden.
Gerade im Fall der Reiterei auf Fusswegen entstanden immer wieder Konflikte, da dieseinsbesondere bei Nässe praktisch unpassierbar wurden. Daher bestehen landesweit alternativ zu Strassen und Wegen auch gesonderte Reitwege.
Nachtrag:
6.-Klasswege sind Fusswege (Trampelpfade, Singletrails..). Das ist richtig. So wie ich das Waldgesetz vestehe, dürfen diese nicht mit Zweiradfahrzeugen benutzt werden. Es sei den eine Beschilderung regelt etwas anderes (z.B. in Berggebieten gibt es mittlerweile auch Singletrails, die als Radrouten angelegt sind).
Ohne das jetzt genau zu wissen und die schweizerische Rechtssprechung zu kennen, würde ich sagen, wenn es nicht genau definiert ist, ist es erlaubt. Im Zweifel müsste ein Gericht darüber entscheiden, falls es das nicht schon hat. Der Gesetzgeber geht, denke ich, von einem „richtig“ befestigtem Weg/ Straße aus, jedoch ist das nicht genau definiert, laut deiner Aussage und damit dürftest du auch einen „Trampelpfad“ als „befestigt“ ansehen wenn er von vielen benutzt wird.
Keine Ahnung wie es in der Schweiz ist, aber in Deutschland gehören Trampelpfade und selbst angelegte Wege nicht zu den offiziellen Wegen, die in diesem Gesetz gemeint sein müssten.
Trampelpfade zählen nicht zu Straßen und Wegen