Wie ist das Prozedere beim Einsehen von Abiturklausuren?
Freitag, 9. April 2010, 10:45
Abgelegt unter: Regierung

Hallo!
In etwa einem halben Jahr ist die Fünf-Jahres-Frist für mich vorbei, die man einhalten muss, bevor man seine Abiturklausuren einsehen darf.
Ich würde das gerne tun. Ich plane nicht, gegen die Noten Einspruch einzulegen, ich habe ein gutes Abitur gemacht und bin mit der Abschlussnote zufrieden. Ich möchte einfach nur mal sehen, was ich damals so geschrieben habe.
Muss ich einen Antrag beim zuständigen Regierungsdezernenten stellen, um meine Klausuren einzusehen? Muss ich einen Termin ausmachen? Darf ich von meinen Klausuren Kopien machen?
Für den Fall, dass das wichtig ist (ich weiß nicht, ob die Regelungen bundesweit gleich sind): Ich habe 2004 in Aachen Abi gemacht.


1 Kommentar bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • LaProxy sagt:

    Soweit ich weiß, wird die Einsichtnahme alter Abiturklausuren bei der jeweiligen Schule beantragt. Ruf also am besten einfach mal dort an.
    Es ist möglich, dass erst ein Antrag gestellt werden muss, einige Schulen haben sich da mehr, andere weniger bürokratisch. Mit 2004 ist dein Abi ja noch nicht so lange her, da könnte es schon sein, dass eventuelle Regelungen etwas ernster genommen werden.
    Anfallende Kosten (z.B. Fotokopien, wenn dir die Originale nicht ausgehändigt werden) musst du übrigens selbst tragen.



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