Wie ist das mit Haustieren in Einliegerwohnungen?
6 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Freitag, 16. April 2010, 23:23
Abgelegt unter: Haustiere
Abgelegt unter: Haustiere
Im Angebot steht
Hautiere: Nein
Ist das Mietverhältnis bei Einliegrwohnungen das gleiche, wie wenn ich eine Wohnung von einer Wohnungsbaugesellschaft miete? Das heißt, Kleintiere darf ich auch ohne Erlaubnis des Vermieters halten?
6 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Einen Kommentar hinterlassen
Wenn der Vermieter mit in dem Haus wohnt, das nicht mehr als 2 Wohnungen gilt ein besonderes Recht.
Er kann ohne Angabe von Gründen kündigen.
Bei so einem Mietverhältnis sollte man sich mit dem Vermieter vertragen.
Der Paragraph:http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Ob und von wem die Whg. gemietet ist,spielt keine Rolle. Immer gelten Gesetz,Rechtsprechung und Mietvertrag.Siehe auch unten das Urteil vom Bundesgerichtshof… Kaninchen sind unproblematisch, sofern Sie stubenrein sind. Bei Empfindlichen Böden aufpassen:Laminat vor der billigen Sorte,könnte kaputt gehen. Eine Privathaftpflicht solltest Du in jedem Fall haben..
Ich gehe mal davon aus das es Käfigtiere sind
soweit ich weiss darf man diese halten.
Aber freilaufende Tiere wie Hund und Katzen eher nicht.
Ein Aquarium darfst du auch besitzen würde dies halt extra versichern lassen für evtl Wasserschäden falls dieses mal kaputt geht
was verstehst du unter Kleintiere ?
Ich würde sagen, dass ich zwei Kaninchen habe.
Ehrlichkeit ist doch immer noch das Beste.
Ohne Erlaubnis heißt ja nicht, dass Du es ihm nicht erzählst.