Wie ist das mit Haustieren in Einliegerwohnungen?
Freitag, 16. April 2010, 23:23
Abgelegt unter: Haustiere

Im Angebot steht
Hautiere: Nein
Ist das Mietverhältnis bei Einliegrwohnungen das gleiche, wie wenn ich eine Wohnung von einer Wohnungsbaugesellschaft miete? Das heißt, Kleintiere darf ich auch ohne Erlaubnis des Vermieters halten?


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Verdinand . sagt:

    Wenn der Vermieter mit in dem Haus wohnt, das nicht mehr als 2 Wohnungen gilt ein besonderes Recht.
    Er kann ohne Angabe von Gründen kündigen.
    Bei so einem Mietverhältnis sollte man sich mit dem Vermieter vertragen.
    Der Paragraph:http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

  • wobik1 sagt:

    Ob und von wem die Whg. gemietet ist,spielt keine Rolle. Immer gelten Gesetz,Rechtsprechung und Mietvertrag.Siehe auch unten das Urteil vom Bundesgerichtshof… Kaninchen sind unproblematisch, sofern Sie stubenrein sind. Bei Empfindlichen Böden aufpassen:Laminat vor der billigen Sorte,könnte kaputt gehen. Eine Privathaftpflicht solltest Du in jedem Fall haben..

  • rainbown sagt:

    Ich gehe mal davon aus das es Käfigtiere sind
    soweit ich weiss darf man diese halten.
    Aber freilaufende Tiere wie Hund und Katzen eher nicht.
    Ein Aquarium darfst du auch besitzen würde dies halt extra versichern lassen für evtl Wasserschäden falls dieses mal kaputt geht

  • Z O N K sagt:

    was verstehst du unter Kleintiere ?

  • FrauHolle DR nur mit Begründung sagt:

    Ich würde sagen, dass ich zwei Kaninchen habe.
    Ehrlichkeit ist doch immer noch das Beste.

  • Sprendli sagt:

    Ohne Erlaubnis heißt ja nicht, dass Du es ihm nicht erzählst.



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