Werden bewerbungsfotos auch von der arbeitsagentur bezahlt?
Dienstag, 27. April 2010, 09:11
Abgelegt unter: Fotos

oder muss man die selber bezahlen?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Workahol sagt:

    Du musst diese erst selbst bezahlen, kannst aber die Quittung dann abgeben und den Betrag rückerstatten lassen.
    //Edit: Bevor sich diese Antworten in ein Zwei-Parteien-System verwandeln:
    Dort heißt es in § 45 Nr.1 , dass bei Arbeitssuchenden für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen Bewerbungskosten übernommen werden können, wobei § 46 Abs.1 SGB III hierfür einen Höchstbetrag von jährlich 260,– Euro festlegt. Sowohl bei unmittelbarer Anwendung der §§ 45,46 SGB III als auch aufgrund des Verweises auf diese Normen über § 16 Abs. 1 SGB II liegt die Übernahme von Bewerbungskosten im Ermessen des Leistungsträgers, welche dieser durch § 3 der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung durch Ermöglichung einer Pauschalierung insoweit näher konkretisiert hat, dass ein Betrag von 5,– Euro je Bewerbung berücksichtigt werden kann, soweit Bewerbung nachgewiesen wird.
    Steht es im Ermessen des Leistungsträgers, ob dieser überhaupt Kosten für Bewerbung trägt und in welcher Höhe, so kann der Leistungsträger die Leistungsgewährung ohne ermessensfehlerhaft zu handeln davon abhängig machen, dass der Leistungsempfänger die Bewerbung, für die er Mittel begehrt, nachweist.
    Also, haben wir ALLE Recht!
    Es liegt im Ermessen des Leistungsträgers…

  • sinchen sagt:

    Die musst Du selber bezahlen. Du bekommst aber pro Bewerbung 5,00 Euro von der Arbeitsagentur zurück erstattet. Darin sind die Unkosten für Fotos und Bewerbungsmappe enthalten.

  • Abraxas sagt:

    Workaholik hat recht, ich würde dir aber empfehlen vorher deinen Berater zu fragen. Bei einer Freundin hieß es sie bekommt nichts, da sie das vorher bei der Agentur anmelden müsste. Könnte sich in dem Fall aber auch um Beamtenwillkür gehandelt haben.

  • hagewe22 sagt:

    es handelt sich hier nicht um beamtenwillkür:
    die sache ist im sgb klar geregelt.
    du musst bevor du geld zurück bekommst, mit der arbeitsagentur eine entsprechende vereinbarung
    schliessen. darin steht dann, dass du pro bewerbung
    5,00 euro bekommst.
    du bekommst dann von denen eine liste, in die du jede
    bewerbung eintragen musst.



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