Wer trägt die Kosten bei einem Umbau einer vermieteten Immobilie wegen Rauchverbotes?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 15:09
Abgelegt unter: Immobilien

Vermietete Immobilie ist eine Gaststätte.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • . sagt:

    Die kosten für den Umbau einer Gaststätte muß der bezahlen der die Gaststätte betreibt.

  • minden sagt:

    wie meiner vorrednerin schon meinte…der mieter muß die kosten für den umbau,den der vermieter genehmigen muß,selber tragen…

  • Oma Eusebia sagt:

    Die Gaststätte ist gemietet wie besichtigt. Gesetzesänderungen sind Sache des Betreibers nicht des Vermieters, der sich ggf. beteiligen kann aber nicht muss!



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