Wer trägt die Kosten bei einem Umbau einer vermieteten Immobilie wegen Rauchverbotes?
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Mittwoch, 27. Januar 2010, 15:09
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Vermietete Immobilie ist eine Gaststätte.
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Die kosten für den Umbau einer Gaststätte muß der bezahlen der die Gaststätte betreibt.
wie meiner vorrednerin schon meinte…der mieter muß die kosten für den umbau,den der vermieter genehmigen muß,selber tragen…
Die Gaststätte ist gemietet wie besichtigt. Gesetzesänderungen sind Sache des Betreibers nicht des Vermieters, der sich ggf. beteiligen kann aber nicht muss!