Wer macht die gesetze eigentlich wirklich?
Freitag, 9. April 2010, 16:53
Abgelegt unter: Regierung

in der zeitung stehr immer die regierung aber das stimmt so weit ich weiß nicht ganz. aber wer macht dann die gesetze?


13 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Kwazulu sagt:

    Um die Frage sachlich zu beantworten:
    In Deutschland macht die Gesetze grundsätzlich die gesetzgebende Gewalt; das Parlament.
    Gesetzgebung ist also DIE originäre Aufgabe des Bundestages.
    Grundsätzlich läuft es so ab:
    Die Bundesregierung, der Bundesrat oder die Mitglieder des Bundestages selbst können einen sog. „Initiativantrag“ stellen, das heißt diese Organe können ihre Gesetzesvorschläge ausarbeiten und in den Bundestag einbringen.
    Der Bundestag entscheidet dann, ob dieser „Gesetzesvorschlag“ weiter verfolgt werden soll.
    Dann wird das Gesetz ausführlich im Bundestag behandelt (3 „Lesungen“). Fachgremien, Interessengruppen, Verbände und Betroffene werden angehört.
    Bei einigen Gesetzen ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, bei anderen hat der Bundesrat nur ein Einspruchsrecht. Dieser Einspruch kann dann durch den Bundestag überstimmt werden.
    Schließlich wird im Bundestag endgültig das Gesetz beschlossen und dann dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt.
    In der Zeitung wird als Urheber tatsächlich gerne „die Regierung“ genannt, das ist aber, wie gezeigt, nur bedingt richtig. Die Regierung kann keine Gesetze machen, sondern auch nur eben Gesetzesvorlagen in den Bundestag einbringen.
    Dann nehmen diese Regierungsvorlagen ihren normalen Lauf im Gesetzgebungsverfahren.
    mfG
    Kwazulu

  • MD_Tiger sagt:

    Aber hallo !
    Selbstverständlich werden Gesetze von der Regierung gemacht!
    Von wem sonst? In der Wikipedia kann man nachlesen:
    „Eine Vorlage für ein Bundesgesetz kann von folgenden Verfassungsorganen ausgehen:
    * Bundesregierung
    * Bundesrat
    * Mitgliedern des Parlaments, also des Bundestages; hierbei muss eine Fraktion oder fünf Prozent der Abgeordneten den Vorschlag unterstützen
    Dieses so genannte Initiativrecht wird durch das Einbringen eines Gesetzentwurfs ausgeübt.“
    Das gilt für Bundesgesetze und analog auch für Landesgesetze. Tatsächlich wird das Initiativrecht zum aller größten Teil von der Regierung ausgeübt. Dafür gibt es zwei Gründe. Erstens hat die Regierung im Parlament die Mehrheit (meistens) und zweitens steht hinter ihr die Verwaltung, was je nach dem noch wichtiger ist.
    Denn die meisten Gesetze sind bereits geschrieben. Zur Recherche meiner Antwort habe ich eine Verordnung zum Erbbaurecht in NRW gefunden. Die bezieht sich auf ein Reichsgesetz von 1919 das sich auf die Grundbuchordnung von 1899 auswirkt. Im großen und ganzen ist unser Recht an Römisches Recht angelehnt, das wiederum von Hammurapis Gesetzeskodex von vor 4000 Jahren inspiriert ist. Diese Gesetze werden sich in den nächsten zehntausend Jahren kaum verändern.
    Wenn neue Gesetze geschrieben werden, ist dazu enormes Fachwissen nötig. Das gibt es nur im Ministerium. Manchmal reicht selbst das nicht, sondern es werden externe Experten hinzugezogen. Um besonders „bürgernah“ zu sein, hat Gerhard Schröder die Zahl der externen Experten stark ausgebaut. Leider haben sich hier besonders Interessengruppen gemeldet, die teilweise sogar die Kosten übernommen haben.
    Solche Gesetze sind für die Abgeordneten nur schwer zu verstehen. Noch schwerer sind indirekte Folgen durch Gesetze abzuschätzen.
    Im Text selbst wird auf den Ursprung des Gesetzes hingewiesen:
    „Antrag der Bundesregierung
    Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo ..“ Drucksache 16/9287
    Machen, im Sinne von Urheber, macht immer der das Gesetz, der die Textform formuliert. die anderen stimmen nur ab.

  • Schatten sagt:

    Gesetzesvorlagen stammen entweder von der Regierung, d.h. sie werden von den Ministerien ausgearbeitet. Sie können aber auch von den Fraktionen des Bundestages oder den Ländern eingebracht werden.
    Leider wirken die „Experten aus der Wirtschaft“ sehr stark bei der Formulierung von Gesetzen mit. Die einzelnen Abgeordneten die über die Gesetze abstimmen kennen diese oft kaum. Sie verlassen sich zwangsläufig auf die Experten ihrer Parteien die in den Ausschüssen die Gesetze beraten.

  • marcelin sagt:

    also die Gesetze werden von etwas erkrankten Menschen gemacht, die zwischen den Therapie-Terminen im stillen Gummizellen sitzen und einen Würfel in der Hand haben.Nach dem Würfeln wird der Einfall,egal ob eine Eins oder Sechs gewürfelt aufgeschrieben und bei sich selber verabschiedet.Am nächsten Morgen,bekommt ein Pfleger diesen und der wiederum schickt es per Hauspost weiter an die Zentrale in Berlin.
    Viele Grüsse

  • Perspekt sagt:

    Politiker haben den Amtseid zu leisten:
    Schaden vom Deutschen Volk abzuhalten.
    Den Nutzen des Deutschen Volkes zu mehren.
    Sich aufrichtig, im vollen Einsatz, für diese Aufgabe einzu setzen.
    In Berlin hat es ebenso wie in Brüssel, tausende von Lobbyisten.
    Auch heute sind professionelle Lobbyisten meist Vertreter von Verbänden und Vereinigungen, wie Gewerkschaften, Branchenverbänden, Industrie- und Handelskammern, aber auch ADAC, Bauernverband oder Behindertenverband. Oft treten auch Politikberater oder Agenturen für Kommunikation als Lobbyisten einer bestimmten Sache auf. Die Grundvoraussetzung für gute Lobbyarbeit ist Kompetenz in der Sache und die Kenntnis der wirklichen Interessen der Gruppe, die man vertritt. Wichtig sind gute Kontakte zu den wirklichen Entscheidungsträgern sowie personelle und materielle Ressourcen, um Informationen zu sammeln und zu bewerten sowie gute Argumente zu finden.
    Haben Familien mit heranwachsenden Kinder Lobbyisten?
    Haben Geringverdiener, Rentner, Lobbyisten?
    Eigentlich sollten aufrichtige, wahrheitstreue, kompentente Politiker
    den Interessenausgleich in der Bevölkerung, zwischen der reichen und
    ärmeren Bevölkerungsschichten zu ihrem Hauptziel haben?
    Wieso werden dann soziale Belange nicht tatkräftig genug über die
    Steuern geregelt, wie in Skandinavien.
    Klick mal: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,572…

  • allwissende Müllhalde sagt:

    Gesetze werden NIE von der Regierung „gemacht“, sondern vom Bundestag verabschiedet, vom Bundesrat muss zugestimmt werden und der Bundespräsident muss unterschreiben. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt dann das Gesetz in Kraft.

  • Styro87 sagt:

    Deutschland’s Interessen sind dem Lobbyismus zum Opfer gefallen.
    Von ganz oben nach unten regieren, das Geld regiert und politische Persönlichkeiten erscheinen lediglich wie Marionetten der großen Konzerne und Gewerkschaften.

  • Tegulari sagt:

    Der Ministerrat der EudSSR
    Die müssen dann vom Bundestag abgenickt werden, was der auch immer schön macht.
    Und wer glaubt, daß der Bundestag noch selbst entscheidet, ist leicht desorientiert.

  • julian.k sagt:

    naja jemand schlägt eins vor und alle stimmen während der bundeskanzler ein höherer stimmwert hat als irgend so n grünen

  • Knappe sagt:

    Immer die Hintermänner, die durch ihre Politiker ihre Interessen durchzusetzen versuchen.

  • SarahSpi sagt:

    die bösen Menschen wie zum Beispiel – Poitiker, die Macht, der Staad

  • Cogitoer sagt:

    Die Lobbyisten.

  • Klages sagt:

    warum soll denn das nicht stimmen bzw. wer sagt das?



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