Wer hat bei der Zahlung von Verbindlichkeiten Vorrang?
Dienstag, 20. April 2010, 13:02
Abgelegt unter: Immobilien

Mein Sohn hat die Immobilie seines Vaters geerbt. Ich, seine Mutter, habe von einem Vertrag mit meinem Ex-Mann noch Restgelder zubekommen. Laut Testament soll seine Freundin auch eine Summe bekommen. Wen muss mein Sohn zuerst bedienen?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • nur ich sagt:

    Die offenen Verbindlichkeiten sind zuerst von den Erben zu tilgen. Sie haben die Schulden mitgeerbt. Zuerst müssen also alle Kosten bezahlt werden. Auch offene Stromrechnungen z.B. Du kannst also darauf bestehen dein Geld zuerst zu bekommen. Aber das wirst du doch sicher mit deinem Sohn im Guten regeln können.

  • A, sagt:

    Ich denke, dass die gesetzlich Rangfolge gilt. Aber bei einem EX-MANN bin ich mir nicht sicher. Ich würde die Rechtsauskunft oder direkt einen Anwalt fragen. Viel Glück!

  • Schokkos sagt:

    Du solltest Dich mit dieser Frage wirklich besser anwaltlich beraten lassen:
    Klär vorher folgende Punkte:
    – hat Dein Sohn nur die Immobilie oder alles geerbt ?
    – ist die Freundin als Erbin oder Vermächtnisempfängerin bedacht ?
    am besten, wenn vorhanden, Kopie des Testamentes mitnehmen

  • Brian W. Ashed sagt:

    Um welchen Betrag geht es denn überhaupt? Wie gut verstehst du dich mit deinem Sohn?
    Nimm dir den besten Anwalt, muss eh der Erbe zahlen, und dann verabschiede dich von deinem Sohn!
    Sehr empfehlenswert auch Lohnpfändungen beim Arbeitgeber, das macht richtig Druck!
    Oder Kontopfändung, das beschleunigt noch immer die Zahlungsbereitschaft.
    Gibt also genug Möglichkeiten, den Schuldner auf Trab zu bringen, wenn genug Masse da ist.
    Du mußt dich nur emotional von dem Gedanken trennen, dass es sich bei deinem Erben um deinen Sohn handelt. Meide also in jedem Fall das direkte Gespräch, sonst knickst du am Ende ein.
    Viel Erfolg also!



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