Wenn ich Fotos aus dem 2.Weltkrieg finde, darf ich sie auf privater Homepage zeigen?
Samstag, 24. April 2010, 18:22
Abgelegt unter: Fotos

(ist nur eine theoretische Frage)
Wenn mir Fotos aus dem 2. Weltkrieg in die Hände geraten, dürfte ich sie rechtlich gesehen, in meiner privaten Homepage der Öffentlichkeit zeigen? Natürlich nicht zur gewerblichen Zwecken.


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Mr.Brian sagt:

    Dies ist eine Frage des Copyright..mal streng genommen kann dich der Inhaber meist der Fotograf böse verklagen kostet richtig Geld!
    Wenn es Fotos von Deinem Vater sind.(oder so).hätt ich keine Bauchschmerzen
    ansonsten gilt Vorsicht!!diesbezügliche Gesetze sind sehr strigent, denn nur wer sich sicher ist, die Rechte zu haben darf das!!

  • Bianca K sagt:

    Vorsicht, Abmahnfalle!!
    Nur wenn du die Urheberechte dazu hast. Sonst auch nicht zu privaten Zwecken.

  • Merce201 sagt:

    wenn nicht eideutig zu lesen ist das sie urheberrechtlich geschützt sind , dann schon, also immer das kleingedruckte lesen oder frage doch per email nach, dann weißt du es ganz genau

  • Dominik W sagt:

    kommt auf den anbieter der seite an wenn es deine seite ganz alleine ist darfst du ausser es zeigt leichen!

  • KK sagt:

    Vor ein paar Wochen hab ich im Altpapier zufällig Dokumente aus der NS Zeit gefunden. Wehrpässe usw.
    Die hab ich auf meiner 360 Seite veröffentlicht.
    Ich denke nicht, dass es verboten ist. Es gibt darauf ja keine Copyrights oder sonstigen Rechte.

  • Nils sagt:

    Derjenige der die Fotos gemacht hat, hält auch die Rechte daran – mal abgesehen von der Zustimmung der abgelichteten Personen. Ich glaube da macht es auch keinen Unterschied von wann die Bilder sind, da dieser Zeitraum auch noch fernab und jeder Aufhebungsklausel ist. Es gilt also: Rechteinhaber um Erlaubnis fragen ob man sie auf einer nicht-gewerblich genutzten Website zugänglich machen darf. Hier sind Quellenangaben ein absoutes Muss. Allerdings kann ich dich nur warnen über die Bilder keinen anderen Tatbestand zu erfüllen!



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