Wenn ein Großer Bauer mit viel Geld einen Großen Stall bauen will, oder große Firmen mit viel Geld?
Montag, 1. Februar 2010, 03:18
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

eine große Halle bauen will obwohl man keine Baugenehmigung bekommt, kann es wohl sein das dann bei der Baubehörde bestechungsgelder über den oder unter den Tisch laufen, um doch noch eine Baugenehmigung zu bekommen oder glaubt ihr eher, nicht ???


7 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • copyrigh sagt:

    Jeder Mensch ist käuflich, nur der Preis ist unterschiedlich hoch.
    vg – ©

  • Stefan H sagt:

    Egal wo und durch wen irgendwas gebaut wird…(PS: es gibt kein „besonderes Baugesetz“ für den Außenbereich….schon mal was von Bebausungsplänen gehört???), Frage ich mich, warum das wieder was mit Bestechung zu tun haben muss.
    Wenn jemand ohne Baugenehmigung etwas baut, wird er es auf seine Kosten wieder zurückbauen müssen..oder die Behörde lässt auf auf Kosten des Bauherren zurückbauen!! So einfach ist das!
    Auch kann!!!! eine Genehmigung nachträglich erteilt werden…in Ausnahmefällen!!!
    In diesem Sinne….

  • Harald S sagt:

    Also das Bauernbeispiel ist nicht gut gewählt. Für landwirtschaftliche Flächen gibt es nämlich sonderregelungen. Stall, Scheune etc. dürfen prinzipiell mal überall auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche gebaut werden. Es kann nur sein, dass das Gebäude woanders hingebaut wird.
    Dass nachher Bestechungsgelder fließen, kann ich mir nicht vorstellen, weil ja nicht nur Bauamt, sondern auch andere Behörden wie Wasserwirtschaftsamt involviert sind. Vorstellen kann ichs mir eher im Vorfeld, also dass Geld fließt, dass die entsprechenden Regelungen von vornherein so ausgelegt und verfasst werden, dass er darf.

  • Heidi sagt:

    Eine Baugenehmigung kann man nicht einfach verweigern, wenn rechtlich nichts dagegen einzuwenden ist.
    Viel häufiger ist in solchen Fällen, wo eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt wird Vetternwirtschaft angesagt. Allerdings ist Vetternwirtschaft auch eine Art der Korruption!
    @Harald S. Das stimmt so nicht. Es gilt für den Aussenbereich ein besonderes Baugesetz. Und zwar darf dort mit wenigen Ausnahmen nur gebaut werden, wenn der Bau zu einem landwirtschftl. Betrieb gehört. Private Bauten sind im Aussenbereich nicht baugenehmigungsfähig. Dazu zählen auch Hobbytierhaltungen.

  • Nervzwer sagt:

    Wenn man genug Vitamin B hat und auch noch das nötige Kleingeld in der Portokasse hat ,warum auch nicht.
    Wo ein Wille ist da ist auch ein weg

  • myzyny01 sagt:

    ich will es mal so sagen: bei uns im ort hat noch nie ein bauer seinen stall NICHT gebaut ……..
    äh, alles klar?!

  • aumit sagt:

    tango korrupti ……
    recht bekommt immer nur die geldseite.
    demokratischer rechtsstaat?!?!?!



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