Welcher Verwaltungsakt ist notwendig , um als „Römisch-Katholisch“ zu gelten ?
Dienstag, 6. April 2010, 01:30
Abgelegt unter: Allgemein

Meine Tochter ist vor Kurzem mit Ihrem Mann und Sohn , 2 Jahre alt , in die Schweiz gezogen .
Nun habe ich auf den schweizer Anmeldepapieren zufällig gesehen , das mein Schwiegersohn unseren Enkel als „Römisch-Katholisch“ hat registrieren lassen .
Gegen den Willen meiner Tochter , die das nicht bemerkt hatte .
Ist mein Enkel dadurch gegen den Willen seiner Mutter unfreiwilliger Angehöriger einer „Christlichen“ Kirche ?
Oder bedarf es dazu ihrer Unterschrift und einer so genannten „Kindstaufe“ ?
Ist die Eintragung ins Melderegister in der Schweiz demnach ein Falscher Eintrag ?


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • avalon sagt:

    Wenn er nicht getauft ist,ist er ohne Konfession,ich glaube nicht ,daß das in der Schweiz anders ist.

  • brummel sagt:

    Warum hat Dein Schwiegersohn das gemacht ? Man kann nicht röm.-kath. durch einen Verwaltungsakt werden ! Das wird man durch die Taufe auf diesen Glauben, das Leben in diesem Glauben und den Empfang der anderen Sakramente. Der Eintrag Deines Schwiegersohnes ist ungültig, aber die Meldebehörden interessiert das nicht. Sie handeln auf Treu und Glauben. Es ist aber sehr unfair, sowas zu machen, sowohl den Behören als auch dem Kind gegenüber ! Wenn es mal heiraten will, wird das Probleme machen. Dein Schwiegersohn sollte das schleunigst korrigieren, sag ihm das. Auch der betr. Glaubensgemeinschaft gegenüber ist das mehr als unfair, sowas gehört sich einfach nicht. Warum hat er nicht eingetragen : Moslem ? Das muss ja ein seltsamer Zeitgenosse sein, Dein Schwiegersohn. Der scheint von nichts eine Ahnung zu haben…. sorry, aber so ists und SO gehts nicht. !!! Zeige ihm diese Mail bitte

  • Jeany sagt:

    Ist unser Loki etwa christophob?;-)
    Scherz beiseite:
    Dein armer Enkel tut mir leid, weil er atheistisch aufwachsen muss.
    Ich denke aber, dass dein Schwiegersohn vielleicht befürchtet hatte, Schwierigkeiten bei der Einreise zu bekommen, wenn man kein Kirchenmitglied ist. Oder er möchte nicht, dass sein Sohn durch seine Konfessionslosigkeit in eine Außenseiterrolle gedrängt wird.
    Hast du nicht mit ihm darüber gesprochen? Er sollte diesen Eintrag ja auch begründen. Vor allem wäre die Frage, wie er selbst zum Glauben steht. Das hat ja auch mit der Kindererziehung zu tun.
    Jedenfalls brauchst du keine Angst vor der Kirche zu haben, wenn die eigenen Eltern nicht dahinterstehen. Niemand wird deinen Enkel zu etwas zwingen können, wenn seine Eltern es nicht wollen.
    @Wie steht dein Schwiegersohn denn selbst zur atheistischen Erziehung? Das wäre für mich eine weitaus wichtigere Frage als eine angebliche Mitgliedschaft auf einem geduldigen Stück Papier.
    Es betrifft eure Beziehung zueinander.

  • caissys dunkle nacht sagt:

    Um ein Mitglied einer christlichen Kirche zu werden, ob Kind oder Erwachsener, muss man sich taufen lassen. Ohne Taufe in irgendeinem Formular als römisch-katholisch erwähnt, dient wohl lediglich der statistischen Erfassung der Konfessionen.
    Einen Taufantrag muss die Mutter des Kindes allerdings unterschreiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Priester heimlich ein Kind tauft, denn die Geistlichen sind vor der Taufe zu einem Vorgespräch mit Eltern verpflichtet.
    Vergewissere dich erst mal, ob das Kind getauft ist. Selbst wenn ist es nicht verpflichtet Zeit seines Lebens Mitglied der Kirche zu bleiben.
    Nachtrag für Bettina S: Taufe bleibt in jedem Fall und immer gültig, sie wird auch von evangelisch-lutherischen Kirche anerkannt (umgekehrt gilt dasselbe).
    Eine Taufe ist zwar erforderlich um in der Gemeischaft der Gläubigen aufgenommen zu werden und dient auch als die Voraussetzung zum Empfang weiterer Sakramente der RKK. Sie ist aber keine Verpflichtung dazu in der Kirche zu bleiben.

  • ♥•♥gιиα м.♥•♥ sagt:

    Ist dein Schwiegersohn etwa „r. k“? Frage ja nur, weil er da „r. k.“ reingeschrieben hat.
    Aber keine Angst: Ohne Priester, Weihwasser, Kreuzchen auf die Stirn und Taufurkunde (und Taufpate) läuft da gar nichts.
    Also kannst du ruhig schlafen.
    Es sei denn, dein Schwiegersohn hat den Kleinen heimlich taufen lassen, so dass es deine Tochter nicht mitbekommen hat.
    Aber das geht dann auch net so einfach, da BEIDE Elternteile ja anwesend sein müssen.
    Somit ist der Eintrag ungültig. Möchte aber auch wissen, wie die das so einfach registrieren konnten dort, ohne Taufurkunde.
    MfG
    Gina M.

  • Guillem T sagt:

    Das wichtigste sakramentale Ritual hierfür ist die Kindstaufe. Die Eintragung allein verbrieft noch keine Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Glaubensgemeinschaft. Ist aber auf natürlichem
    Wege eine Folge der Taufe mit dem Taufzeugnis.
    Im Sinne des Familienfriedens sollten diese lebenswichtigen Schritte — in diesem Fall für den Sohn – unbedingt abgestimmt werden.

  • Stefan H sagt:

    BRD – Verwaltungsakt:
    Taufe –> Eintrag ins Kirchenbuch = Verwaltungsakt und man ist Römisch Katholisch.
    Keine Taufe, kein Verwaltungsakt, somit nicht offiziell rk.
    In diesem Sinne….

  • Sonne sagt:

    Ist der Junge denn auch getauft worden?
    Ohne Taufbescheinigung keine Zugehörigkeit zur kath. Kirche.
    Nachtrag:
    „Nötigenfalls muss sich unsere Tochter im Interesse ihres Kindes scheiden lassen . Ihr Sohn , unser Enkel , wird NICHT zum „Christen“ gemacht .“
    Man man man … Hat der Vater gar nichts zu sagen?
    Ich, meine Tochter, unser Enkel … scheiden lassen müssen … REINSTER TERRORISMUS
    Ich habe langsam das Gefühl, daß hier von einer lebensbedrohlicher Krankheit gesprochen wird.

  • Bettina S sagt:

    @caissykuss das haben mir einige Katholiken anders erklärt. Eine Taufe bleibt sogar nach dem Kirchenaustritt gültig. Im Prinzip, so erklärte man mir, läßt einen die r k. niemals wirklich gehen. Ob das in einem überwiegend katholischem Land sinnvoll ist, ist eine Frage der Geisteshaltung. Immerhin gibt es Eltern, die lassen ihre Kinder nicht des Glaubens wegen taufen, sondern der Privilegien wegen, wegen einer besseren Schulbildung usw.
    Im Übrigen schließe ich mit Stefan H. an. Keine Taufe, keine Kirchenzugehörigkeit.



Einen Kommentar hinterlassen