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Bitte um Tipps und Links zu nachstehenden Fragen:
1. Ist ein Vermieter verpflichtet einen Teil der Miete als R?age f?nstandhaltungskosten zu bilden ? bzw. d?n bei einem Kauf durch die Mieter, werterhaltenden Ma?ahmen (nicht wertsteigernde Ma?ahmen) in die Kaufpreisvorstellung des Verk?ers(Vermieters) eingerechnet werden ?
2. Welche Renovierungsma?ahmen MUSS ein Mieter beim Auszug der Immobilie vornehmen ? Hierzu gibt es ja angeblich neue Regelungen, die – unabh?ing von Vereinbarungen im Mietvertrag – den Mieter von jeglichen Renovierungsarbeiten entbinden ?
Ist der Mieter (nach mind. 4 Jahren Mietzeit) z.B. noch verpflichtet Fenster und W?e innen zu streichen, Teppiche reinigen zu lassen, Parkett abschleifen usw.
Vielen Dank !!!
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Zu Teil 2 deiner Frage: Das kommt auf den Mietvertrag an. Die Klausel f?enovierungen darf nicht mehr starr sein. Das hei? wenn da steht “ alle zB 3 Jahre Bad und K? wenn erforderlich“ ist sie g?g! Endrenovierungsklauseln m?n Renovierungen w?end der Mietzeit ber?ichtigen, sonst sind sie ung?g.
Zu Teil 1: Es ist besser, wenn der Vermieter eine solche R?age bildet, er mu?aber nicht. Zu den werterhaltenden Ma?ahmen kann ich nur sagen, nimm einen Sachverst?igen, der den Wert der Immobilie wie er ist einsch?t. Das machen zB Architekten. Achte zB auf Sch?ingsbefall in Dachbalken oder feuchte Stellen im Keller. Sowas ist wertmindernd.
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, Instandhaltungsr?agen zu bilden. Dazu sind nur Eigentumswohnungsgemeinschaften verpflichtet.
Der Verk?er ist in seiner Preisforderung v?g frei. Es bleibt beim K?er ob er sie akzeptiert oder nicht.
Bei der Endrenovierung ist es etwas komplizierter geworden. Sie ist abh?ig von der „Renovierungsklausel“. Wenn dort (wie fr?) noch starre (und nich ca.) Fristen aufgef? sind, ist die Endrenovierungsvereinbarung nichtig.
Ansonsten hat die Vereinbarung im MV. G?gkeit. Aber auch dann kommt es auf den Zustand an.
mieterschutzbund fragen!
zu 1): Der Vermieter ist NICHT verpflichtet, R?tellungen zu bilden. Das ist zwar ratsam, aber zwingen kann man ihn nicht dazu. Und was die Kaufpreisvorstellung angeht: da ist der Verk?er v?g frei. Wer wollte ihm den vorschreiben, was er f?ine Wohnung haben will? Du kannst nur entscheiden, ob DIR die Wohnung auch diesen Preis wert ist oder nicht. Und dann wird verhandelt bis ihr euch einig seid oder du von deinen Kaufabsichten zur?rittst.
zu 2): So weit ich wei? sind nur die starren Zeitpl? in den alten Mietvertr?n ung?g. Der Mieter ist aber durchaus verpflichtet, die Wohnung in ordentlichem Zustand zur?ugeben. Dazu geh?u.U. das Streichen der W?e, nicht aber das Abschleifen des Parketts. Das ist Sache des Vermieters.
Alle im Vertrag stehende Angaben wegen der Renovierung sind meist ung?g. Anders ist es bei den individuellen Vereinbarungen, die m?n eingehalten werden.
Der Vermieter mu?keine R?agen zur Renoierung bilden. Was anderes ist es bei Eigentumswohnungen. Hier bildet die Eigent?geminschaft eine R?age f?ie Gemeinschaftsreparaturen. Sie kann wohl in den Kaufpreis einfliesen. Parkett abschleifen zu lassen f?t immer in den Vermieterbereich.