Wasserschaden – Mietminderung?
Donnerstag, 29. April 2010, 00:13
Abgelegt unter: Haustiere

Bei uns ereignete sich vor kurzem ein Wasserschaden, weil bei dem Mieter über uns ein Ventil gerissen ist und er in der Zwischenzeit arbeiten war. Irgendwann fing es auch bei uns an zu tropfen. Am Ende lief das Wasser im Bad, Schalfzimmer, Küche und Flur aus den Wänden und Decken. Dem Vermieter haben wir rechtzeitig Bescheid gegeben und hatten auch schon Gutachter im Haus gehabt. Wir leben momentan im Wohnzimmer und haben auch noch ein zweites Zimmer, wo nun alle Kartons vom Umzug drin stehen. (Leben erst seit zwei Wochen in der Wohnung.) Da diese Wohnung ein Altbau ist, fangen die Wände an zu stinken.
Wieviel Mietminderung steht uns jetzt zu?
Kann man den Mietvertrag auch fristlos kündigen?
Während den Bauarbeiten (weil Decke, Wände und Böden heruntergerissen werden), wer kümmert sich um Unterbringung von uns, der Haustiere und der Möbel?
Irgendwie sind wir die einzigen, die den wirklichen großen Schaden haben.


7 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Didi sagt:

    Das ist Verhandlungssache. Im Rathaus und auf http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de gibt es da jede Menge Infos zu.
    Viel Erfolg
    Didi

  • Charlie_ sagt:

    Gebäudeschäden werden dem Vermieter von seiner Gebäudeversicherung ersetzt. Desweiteren dürfte er den Mietausfall ersetzt bekommen, wenn Ihr wegen des Schadens die Wohnung nicht bewohnen könnt. Schäden an Euren Sachen ( Möbeln, Textilien etc.) ersetzt ggf. Eure Hausratversicherung. In einigen neueren Verträgen ist hier auch eine Schaden bedingte Unterbringung im Hotel o.ä. mitversichert. Am besten nehmt Ihr Euch einen Rechtsanwalt, der kann Euch eine Menge Stress abnehmen und auch versicherungstechnische Fragen abklären.
    So wie es aussieht, muss die Wohnung getrocknet und dann teilweise renoviert werden. Während dieser Zeit ist ein Bewohnen nicht zumutbar. Also nicht lange zögern – Anwalt.

  • M@us Z ® sagt:

    Ich würde zu einer Rechtsberatung gehen,die wissen bestens Bescheid und kümmern sich mit um dem Fall !

  • Steffen sagt:

    in einem solchen fall MUSS der vermieter ersatzwohnraum stellen!
    bezahlen wird das seine versicherung.
    lass dich mal bei der verbraucherzentrale beraten.
    Gruß aus der Eifel
    Steffen

  • klempner sagt:

    ansprechpartner ist der vermieter….. mietminderung ist möglich…. auch schadensersatz / renovierung / reinigung und auch evtl . unterbringung im hotel falls wohnung unbewohnbar….

  • Sprendli sagt:

    Sprecht mit Euerem vermieter darüber. Der Gutachter wird euch bestätigen, dass die Wohnung nicht oder nur teilweise bewohnbar ist. Da der Vermieter über die Gebäudeversicherung, die Ihr über die Umlagen zahlt, versichert ist, habt Ihr ihn nicht als Gegner. Die Miete entfällt ganz/teilweise. Ihr und die Möbel müßen untergebracht werden. Mit einer fristlosen Kündigung schachtet Ihr Euch nur selbst, denn der Umzug, neue Wohnung suchen geht dann zu Eueren Lasten.
    Wenn Ihr dort nicht weiter kommt, holt Euch Rechtshilfe (Anwalt) der vom Vermieter (Versicherung) übernommen werden muß.

  • akdeniz sagt:

    Einen Rechtsanwalt einschalten,da seid ihr auf der sicheren Seite.



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