Was versteht man unter Scharia bzw was ist das?
Freitag, 9. April 2010, 11:01
Abgelegt unter: Regierung

Warum werden die Urteile oft härter gesprochen als am Anfang?
Und warum kann die Regierung nicht eingreifen?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • schnecke sagt:

    « Psychoanalyse
    „pro perfidis Judaeis“ »
    Ehrenmorde und Scharia?
    27. August 2007
    in Religion, Rassismus, Post-Antideutsche, Kulturalismus und Kritik der Islamkritik
    Im vergangenen Jahr erschien im Conne Island Newsflyer der Text Frauen und die Scharia im Islam. Von den ganzen Falschbehauptungen über den Islam möchte ich einmal absehen und mich stattdessen auf das Schreckgespinst der „Parallelgesellschaften“ konzentrieren.
    In Parallelgesellschaften leben Menschen in Gemeinschaften abgekoppelt von ihrer Umgebung und natürlich ohne Bezug zum Rechtssystem des jeweiligen Staates, in dem sie sich befinden. Ob die Menschen in diesen Parallelgesellschaften jenes Rechtssystems ablehnen oder, wie es bei Frauen oft der Fall ist, auf Grund von nicht vorhandenen Sprachkenntnissen oder Angst vor dem Fremden bzw. dem Alleine sein, keinen Zugang zu diesem haben, ist nicht wesentlich. Im Grunde brauchen sie das Rechtssystem nicht. Der Islam hat ein eigenes Gesetz, ja ein Rechtssystem über Staatsgrenzen hinaus.
    So die Definition der CEE IEH-AutorInnen. „Parallelgesellschaften“ in Deutschland zeichnen sich angeblich dadurch aus, dass hier nicht die Freiheitlich-Demokratische-Grundordnung gelten würde, sondern die Scharia. Demzufolge müsste die Mehrheit der muslimischen MigrantInnen, oder zu mindest ein bedeutender Anteil, unter dem religiösen Gesetz des Islam leben. Das sieht man zum Beispiel an Stadtvierteln mit einem hohen Bevölkerungsanteil von Muslimen wie Kreuzberg oder Neukölln. Hier gilt das staatliche Gewaltmonopol nicht, nur mit Vollbart kann man sich überhaupt auf die Strasse trauen, ständig wird Dieben die Hand abgehackt und die ganzen Hartz-4-EmpfängerInnen können ihr Dosenbier nur versteckt konsumieren, da sie ansonsten Gefahr laufen, öffentlich ausgepeitscht zu werden…
    Wenn Parallelgesellschaften über die Nichteinhaltung des Deutschen Rechts definiert werden, heißt es dann auch, dass DrogendealerInnen Parallelgesellschaften bilden, da sie sich ständig über das deutsche Recht hinwegsetzen und nach ihren eigenen Regeln leben?
    Von den Autoren wird nun auch behauptet, dass „Ehremorde“ Konsequenz dieser Parallelgesellschaften seien, da dort ja die Scharia gelte.

  • Peter K sagt:

    Es gibt immer wieder Übersetzungs- und Interpretationsfehler, welche die Strafen der Sharia härter ausfallen lassen als die der weltlichen Gerichte.
    Die Schari’a ist für den Muslim der verbindliche Wegweiser, der den Menschen zu Gott, seiner Quelle, führen soll und „die Gesamtheit der auf die Handlungen des Menschen bezüglichen Vorschriften Allahs.“ „In der islamischen Kultur bezeichnet die Scharia das Gesetz in seiner weitesten Form, d. h. die Gesamtheit der religiösen, moralischen, sozialen und rechtlichen Normen, welche im Koran und der prophetischen Tradition beinhaltet sind.“

  • tony m sagt:

    Die scharia ist der ausfluss einer geisteskranken ideologie, genannt islam.
    Dieses in sich kranke machwerk hat die jahrhunderte ueberstanden ohne nennenswerte revision.
    Es ist muesig darueber zu fabulieren, warum diese oder jene regierung nicht eingreift, wenn alleine der wille fehlt. Der wille der regierung wird gebildet von unfaehigen abgeordneten, die sich nicht um den willen des volkes scheren, das sie in diese gut alimentierte position gehoben hat.
    Kurzum vergiss es.

  • Mike L sagt:

    Peter K. hat recht.
    Man muss die Rechtsprechung in islamischen Ländern aber auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Normen und Verhältnissen sehen.
    Im Mittelalter – da befinden sich viele Staaten noch heute- gab es im Abendland auch drakonischere Strafen.



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