Was ist, wenn man den Kauf der Schweizer Steuerdaten CD mit dem Kategorischen Imperativ hinterfragt?
Montag, 5. April 2010, 08:33
Abgelegt unter: Allgemein

Dadurch, daß die Daten gekauft und ausgewertet werden, bekommt Allgemeinheit Geld, das ihr im Grunde zusteht, schließlich profitieren die Unternehmer ja von den Einrichtungen des Staates, zudem werden die Steuerhinterzieher aus dem moralischen Sumpf ihrer unsozialen Kriminalität befreit und wenn man den Verkäufer den CDs dann noch verfolgt und ihm das Geld wieder abnimmt, dann wär doch allen geholfen.. Man muß der Welt gestatten, unvollkommen und sie selbst zu sein.


8 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Hermina sagt:

    Der Kauf der Schweizer Steuerdaten-CD wird durch Hinterfragung mittels des Kategorischen Imperativs (KI) nicht hinfällig.
    Ich würde sogar sagen: Ganz im Gegenteil; der KI gebietet den Kauf dieser CD.
    Natürlich befinden wir uns hinsichtlich des Kaufes oder Nichtkaufes dieser CD außerhalb der Rechtslehre im Sinne Kants; jedoch ist es Teil der Rechtslehre Kants, daß Steuern gezahlt werden müssen. Die CD nun enthält Namen und weitergehende Daten solcher Personen, die dieses Recht hintergangen haben, also von Personen, die sich strafbar gemacht haben.
    Wie gesagt: Es gibt kein positives Recht, welches den Ankauf dieser CD gestattet, aber auch keines, welches ihn verbietet. – Im Sinne Kants müssen wir hier eine Entscheidung aufgrund unserer Tugend treffen.
    Nun besagt der KI ja auch, daß man so handeln solle, daß man Menschen niemals bloß als Mittel, sondern immer zugleich auch als Zweck gebrauchen solle.
    Diese Formulierung scheint auf den ersten Blick den Ankauf der CD moralisch zu disqualifizieren, da ja die auf dieser CD befindlichen Namen und Personen insofern als Mittel gebraucht werden, um dem Staat das Geld zurückzuführen, das sie ihm schulden. – Nun aber sind diese Personen rechtlich auch Zweck, da sie genau das tun müssen, was jeder andere Bürger dieses Staates auch tun muß. Vgl.: „(…) was er [d.i. der Mensch] endlich weniger tut, als die letztere [d.i. Schuldigkeit (debitum)] fordert, ist moralische Verschuldung (demeritum)“ (MdS, RL, AA VI, 227).
    Diese moralische Verschuldung darf durchaus im Einklang mit dem KI aus der Welt geschafft werden; denn denken wir uns, wir würden es uns verbieten, die CD zu kaufen, dann würden die moralischen (und auch rechtlichen) Verbrecher ihre Praxis weiterhin betreiben; will man aber, daß zugleich das Gute und auch das geltende Gesetz (Bestrafung für Steuerhinterzieher) in die Welt komme, so muß man der Pflicht folgen, diese Leute zu verfolgen, sie ihrer hoffentlich gerechten Strafe zuzuführen und den Schaden weitestgehend zu beheben, den sie durch ihre Steuerflucht dem Gemeinwesen zugefügt haben.

  • Deus ex Machina sagt:

    Ich denke, dass das nicht im Sinne Kants wäre. Der Kategorische Imperativ gehört zur (individuellen) Tugendlehre Kants, die Steuerdaten-CD fällt unter eher unter seine Rechtslehre.
    Beiden Lehren beschäftigen sich mit den natürlichen Gesetzen, die Rechtslehre aber auch mit den positiven Gesetzen, und um die geht es hier.
    Die natürlichen Gesetze stammen laut Kant von Gott, der Regent soll sie umsetzen.
    Die positiven Gesetze (zu denen Steuergesetze zählen dürften) stammen vom Regenten, der sie auch durchsetzen soll.
    Kant ist der Ansicht, dass höchstmögliche Gerechtigkeit herrschen solle („Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Sinn mehr, dass Menschen auf Erden leben.“), daher dürfte er bereits bei der Steuerhinterziehung ansetzen: „Das Recht … ist der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür des Einen mit der Willkür des Anderen nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann.“
    Daher denke ich, dass der KI auf diesen Fall kaum anwendbar ist. Das ist aber nur meine persönliche Interpretation.

  • Schleier des Nichtwissens sagt:

    Schwierig. Natürlich gäbe es keinen CD-Kauf ohne den vorherigen Tatbestand der Steuerhinterziehung. Dieser entspricht selbstverständlich nicht dem Kantschen Imperativ. Aber auch der Kauf entspricht ihm wohl nicht, denn andernfalls würde das bedeuten, dass zur Verbrechensbekämpfung jedes Mittel recht ist – und das entspräche höchstens dem „Dirty-Harry-Imperativ“.

  • Kapaun sagt:

    Da sehe ich jetzt keine Probleme mit Kategorischen Imperativ. Ein Problem wäre es erst dann, wenn ich mich auf die Seite der Schweizer Gesetzgebung stelle und das sogenannte „Bankgeheimnis“ für schützenswert erachte. Da ich aber darin nur Piraterie sehe, geht der Kauf in Ordnung.

  • aberjetz sagt:

    Das ist dann etwas zu spät.
    Diese Hinterfragung sollte schon bei der Steuerhinterziehung beginnen, dann würden sich Folgefragen erübrigen.

  • Verdinand . sagt:

    ja da geschieht allerhand — speziell in jedem hirn was anderes zu seinem gunsten

  • ninin192 sagt:

    dann wird nichts passieren

  • whyskyhi sagt:

    genau genommen, dürftest du dann diese frage nicht mal stellen



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