Was ist hinsichtlich einer Beurkundungsfähigkeit zu bedenken?
Dienstag, 20. April 2010, 08:15
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo, bei meinem Fernstudium zum Immobilienmakler komme ich derzeit leider nicht weiter; daher die Frage:
Was ist hinsichtlich einer Beurkundungsfähigkeit zu bedenken?


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • bluejay7 sagt:

    nimm dir den bgb zu hilfe dort steht alles über beurkundungen drinne siehe auch beurkundungsgesetz

  • Onkel Bräsíg sagt:

    Als Urkundsbeamter kommt kein noch so studierter Makler in Frage. Hier ist der Notar bei weitem vorzuziehen!



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