Was ist hinsichtlich einer Beurkundungsfähigkeit zu bedenken?
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Dienstag, 20. April 2010, 08:15
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Hallo, bei meinem Fernstudium zum Immobilienmakler komme ich derzeit leider nicht weiter; daher die Frage:
Was ist hinsichtlich einer Beurkundungsfähigkeit zu bedenken?
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nimm dir den bgb zu hilfe dort steht alles über beurkundungen drinne siehe auch beurkundungsgesetz
Als Urkundsbeamter kommt kein noch so studierter Makler in Frage. Hier ist der Notar bei weitem vorzuziehen!