Warum müssen in Kneipen, öffentl. Gebäuden und Firmen immer getrennte Toiletten sein, nur bei der D-Bahn nicht?
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Sonntag, 31. Januar 2010, 14:11
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Grundsaetzliche ein gute und logische Frage. Aber:
Die Bahn faellt
a) nicht unter die Bauverordnung
b) nicht unter das Hotel- und Gaststaettengesetz und deren entsprechende Verordnungen
Das gleiche gilt uebrigens auch falls Deine Kneipe ein sog. ambulantes Gewerbe ist, also beispielsweise eine fahrende Kneipe die von Rummelplatz zu Rummelplatz pilgert. Dann wirst Du behandelt wie ein Bahnwagon.
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für öffentliche gebäude, gastwirtschaften usw. gibt es jeweils gültige reglungen. diese sind nicht auf verkehrsmittel o.ä. übertagbar -warum auch?
gut, über den bitrowagen könnte man sicher streiten, aber das ist was sehr spezielles. ich bin nicht einmal sicher, ob es in bahnen überhaupt toiletten geben müsste, rein rechtlich gesehen.das eine hat also mit dem anderen erstml nichts zu tun.
Ein Stehimbiß oder ein Stehcafe brauchen gar keine Toilette. Toiletten werden nur dann benötigt, so bald Sitzplätze angeboten werden. So ist das gesetzlich geregelt.
Im Zug ist das wohl ein Platzproblem. Während es in Bahnhöfen sehr wohl getrennte Toiletten gibt.
Gruß Rosario
Weil die Waggons wohl zu klein sind um da auch noch getrennt nach Männlein und Weiblein die Toiletten zu kennzeichnen. Außerdem passt da immer nur eine person rein, während in den Gaststätten es ja mehrere Toiletten gibt, da sie den Platz dafür haben.
Gruß
Franky
Doch, Du brauchst immer getrennte Toiletten, selbst wenn Du Dir einen Waggon zur Kneipe umbaust. Nur bei „König“ Mehdorn ist das anderes, der hat ja seit Jahren überall Narrenfreiheit!
An Bord von Flugzeugen und Reisebussen habe ich auch noch keine getrennten Toiletten gesehen… da wird es wohl eine Ausnahmeregelung für Verkehrsmittel geben.
Das ist alles vorgeschrieben> Da haben wir gesetzliche Vorschriften!
Egal wie klein die Kneipe> Du brauchst getrennte Toiletten!
weil jeder zug dann einen extra wagon für toiletten hätte… überleg dir mal wie teuer das wäre… 🙂