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Ich habe heute einen Ablehungsbescheid zum Arbeitslosengeld (nicht Hartz4) erhalten. Als ich vor 2 Wochen meine Unterlagen auf dem AA abgab, hat die Tante alles durchgesehen und gesagt, dass alles in Ordnung ist und hat mir auch einen Betrag bereits genannt, der mir zusteht. Den Bescheid werde ich aber gesondert noch erhalten. Daher war ich doch sehr überascht, dass es aufeinmal eine Ablehnung ist.
Liegt das damit zusammen, dass ich 2009 nur 11 Monate und 2008 nur 2 Monate gearbeitet habe? (wir haben vorher in der Schweiz gewohnt, daher zählt die Arbeitszeit dort nicht mit) Die Beraterin aber meinte, dass ja 12 Monate insgesamt zusammen kommen und das damit reicht. Oder hat das damit zu tun, dass ich so wenige Stunden gearbeitet habe ( habe manche Monate nichtmal 60 € von meinem damaligen Arbeitgeber erhalten)?
Ich hab dort heute gleich angerufen und die meinte nur, dass ich halt Widerspruch einlegen soll, sie weiß da auch nicht mehr. Ich habe den dann auch gleich dorthin gebracht. Aber ehrlich: Ich hasse das. Nichts funktioniert beim Arbeitsamt gleich. Bei allem muss man tausendmal hinrennen. Die verschlampen Unterlagen und fragen mich jedesmal nach meinem Lebenslauf ab- als ob sich da was ändert.
Also nutzt der Widerspruch was, oder hatte die Tante vor 2 Wochen mir was falsches erzählt?
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Normalerweise sollte die Zeit deiner Beschäftigung zumindest reichen um ein halbes Jahr Arbeitslosengeld zu bekommen.
Hast du vielleicht von dir aus gekündigt, oder dich nicht sofort nach Erhalt der Kündigung gemeldet, bzw. spätestens drei Monate vor Ablauf deines Arbeitsvertrages? Dann könnte es evtl. sein das du gesperrt wurdest. Dann sollte dir aber zumindest Auskunft gegeben werden ab wann du wieviel bekommst
Erkundige dich danach, wer deinen Antrag bearbeitet hat, lass dich mit dem oder derjenigen Verbinden und erkundige dich direkt bei demjenigen warum dein Antrag abgelehnt wurde.
Sollte dies nicht gemacht werden, geh selbst hin und verlange den entsprechenden Abteilungsleiter. Bleib dabei freundlich, aber bestimmt!
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
* Ich denke also, das es daran liegt, dass es bei dir zwar ein Jahr war, aber eben keine 360 Tage!
Natürlich nutzt der Widerspruch, den muss das Amt offiziell bearbeiten. Es wäre natürlich hilfreich gewesen, wenn du die Begründung der Ablehnung geschrieben hättest.
so weit wie ich das kenne musst du 2 jahre gearbeitet haben um ein jahr arbeitslosengeld zu bekommen.
Arbeitsplätze in der Schweiz bringen der ARGE keine Beiträge. Aber das solltest auch Du wissen.
Die ARGEN wollen alle nicht zahlen,weil sie vielleicht alle pleite sind,aber lasse dir das nicht gefallen,du hast Anspruch auf HARTZ IV auf jeden Fall!!
Gehe auf diese Seite : http://www.erwerbslosenforum.de/ ,da kannst du dich schlau machen und auch Vordrucke herrunter laden für den Widerspruch und auch für eine Vorschußzahlung .