Wann kann man von einer Schrott-Immobilie sprechen?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 22:27
Abgelegt unter: Immobilien

und wie stehen die Aussichten, einen Prozess auf Rückabwicklung erfolgreich zu führen – und was kostet das, wenn es nicht klappt?


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Barbara B sagt:

    Die bisher gegebenen Antworten sind nur teilweise richtig, wenn die Immobilie über eine Bank finanziert worden ist. Die Bank hat nämlich die Pflicht, die Immobilie zu bewerten und das Exposee zu prüfen und mit den realen Gegebenheiten zu vergleichen.
    Hier gibt es einige positive Urteile zu Gunsten der Käufer – derzeit versucht einer meiner Kunden die Rückabwicklung (fast identische Sachverhalte zu Deinen geschilderten).
    Aber auch bei verschwiegenen Mängeln muss der Verkäufer rückabwickeln. Versuche deshalb unabhängige Zeugen (ehemalige Bewohner – über das Einwohnermeldeamt zu erfahren / Nachbarn, Briefträger, Zeitungsausträger befragen u.ä. – erstaunlich, was man da erfährt) zu finden, die den Zustand der Immobilie aus Zeiten vor Deinem Kauf kennen und definitiv auch aussagen.
    Auch musst Du Deinen finanziellen Schaden möglichst genau bezeichnen können – also Vermietungsverluste, Mietminderungen, Investitionsstau (Kostenvoranschlag macht jeder ordentliche Bauunternehmer auch ohne Ing.)
    @Michael K. – wenn Dir noch nie eine Schrottimmobilie untergekommen ist, Gratulation. Mir auch noch nicht. Dafür sind wir aber Fachleute. Von einem einfachen und bautechnisch nicht bewanderten Käufer kann man dies nicht automatisch erwarten (BGH-Urteil).
    @sprendli – Ebensowenig muss der Käufer/Interessent einen Gutachter bezahlen, der ihm die Nachteile des Objektes aufzeigt – nach 10 Objekten und alle mängelbehaftet hätte sich dann nämlich jeglicher Kauf erübrigt, nicht nur der einer ganz bestimmten Immobilie.
    Deshalb muss der Verkäufer alle Mängel, die den Wert beeinflussen, benennen (und nicht nur Hausschwamm). Noch immer gilt BGB und damit auch, dass es unter Kaufleuten (was auch Verkäufer / Käufer von Immobilien sind)ordnungsgemäß zuzugehen hat und nicht einer den anderen über den Tisch zieht, ansonsten ist das sittenwidrig !!!

  • allwissende Müllhalde sagt:

    die Aussichten stehen sehr schlecht! Eine Rückabwicklung ist so gut wie aussichtslos, da bei den meisten Verträgen ausschliesslich Hausschwamm als Grund anerkannt ist. Immobilien gelten immer als gekauft wie gesehen! Vielleicht kann gegenüber dem Makler ein Zivilprozess wegen Schadenersatz geführt werden, aber auch da ist der Erfolg seeeehr zweifelhaft, weil ein Makler IMMER ein Interessenvertreter ist und kein weitergehendes Informationsgebot hat. (Falls Scheinmieter etc stimmen, liegt allerdings Betrug vor, allerdings muss das natürlich strafrechtlich nachgewiesen werden) Du must einfach davon ausgehen, dass der Fehler bei Dir liegt! Ich habe schon einige Immobilien ge- und verkauft und hatte nie solche Probleme

  • Sprendli sagt:

    Im Kaufvertrag steht gekauft wie gesehen. Du hattest vorher genug Zeit einen Sachverständigen ins Haus zu schicken. Es liegt also an Dir. Aussichten vor Gericht sind schlecht.

  • hp sagt:

    dazu brauchst du Gutachter und Anwälte das wird sich hier nicht klären lassen ist es Neubau ist es geschützt da gibt es erst mal viele fragen



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