Vormerkung im Grundbuch?
Montag, 19. April 2010, 02:31
Abgelegt unter: Immobilien

Vormerkung zur Rückübertragung einer Firmenimmobilie. Kann eine Bank in so eine Vormerkung rein pfänden, oder anderst verwerten ? Die Bank hat keine Eintragungen im selben Grundbuch.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Barbara B sagt:

    Eine sog. Zwangssicherungshypothek zu Gunsten einer Bank oder eines anderen Dritten kann JEDERZEIT eingetragen werden, wenn der Schuldner auch noch der Eigentümer ist.
    Das prüft aber der Rechtspfleger genau vor der Eintragung.
    Dann hat sowohl Käufer als auch Verkäufer ein Problem, denn diese Hypothek muss abgelöst oder vom Käufer übernommen werden, bzw. aus dem Kaufpreis bezahlt werden, was wiederrum bei einer wie von Dir beschriebenen Konstellation einige juristische Verwicklungen nach sich ziehen dürfte von den steuerlichen mal gar nicht zu reden.
    Genaueres erfährst Du sowohl vom Grundbuchamt als auch vom beurkundenden Notar, evtl. von Deinem Steuerberater.
    Vor der Bank steht allerdings noch der Fiskus – der hat immer Recht und bekommt auch zuerst – und weil das FA dem Kauf/Verkauf zustimmen muss, kann da ja auch noch was kommen.

  • kalisto sagt:

    Da solltest du eine Notar fragen. Der weiss das am besten.

  • Knilch sagt:

    Das hängt stark von der Art der Vormerkung und den Bedingungen für die Rückübertragung sowie dem Anspruchsgegner der Bank (Aktueller Eigentümer oder Inhaber der Vormerkung) ab.
    Mit den dürftigen Informationen ist keine Antwort möglich. Gehe in der Tat am besten mit all Deinen Unterlagen zu einem Anwalt oder Notar.



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