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Vielleicht habt Ihr ja auch alle davon gehört. Irgendwie macht sich nun doch ein mulmiges Gefühl breit…WAS IST WENN (DOCH) ??!!
Hier mal ein paar Fragen – die Antworten dürften sicherlich für mehr von Euch von Interesse sein…
1. Wie verhält es sich tatsächlich mit dem Verkauf von Darlehensforderungen ?
Ist dies wirklich so einfach (vorausgesetzt der Darlehensnehmer kommt seinen Zahlungsverpflichtungen stets ordnungsgemäß nach) dass man Hausbesitzern quasi ihr Hab und Gut wegnehmen bzw. versteigern lassen kann ?
2. Ich habe gehört (von einem Notar), dass noch im ersten Halbjahr 2008 ein entsprechendes Gesetz zu erwarten ist, dass dies den Banken verbietet und so dem Darlehensnehmer mehr Schutz bieten soll. Wer weiß darüber etwas ?
3. Falls man einen bestehenden Darlehensvertrag OHNE Ausschlussklausel (allerdings bei einer nahmhaften Bank) hat – muss man nun bis auf weiteres um seine Immobilie fürchten ???
Ich dank Euch ganz herzlich für – fundierte – Auskünfte !!!
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1.) Tatsache ist, daß es keine – und sei sie noch so namhaft – Bank gibt, wo man wirklich geschützt ist. Leider !
2.) Darlehensverträge werden im Multipack zur teilweisen Fremdfinanzierung weiter „veräußert“ – als Kapitalanlage für finanzkräftigere Menschen. Nach kompletter Tilgung werden sie wieder ausgelöst bzw. zurückgeführt.
3.) Die derzeit herrschende Problematik besteht nur in geringem Teil durch nichteingehaltene Zahlungsverpflichtungen, sondern daß der Besitzer der „Schuldverschreibung“ jederzeit die volle Summe verlangen kann und es hierzu egal ist, wie weit die Tilgung mittlerweile fortgeschritten ist.
In meinem Freundeskreis wurde vor einem Monat für eine noch offene Restschuld von 150.000,- die Summe von 800.000,- zwangsvollstreckt und der Darlehensnehmer ist jetzt nicht nur total pleite sondern samt Familie ein Sozialfall.
Darlehensgeber war eine mehr als namhafte Bank und von dieser kam keinerlei wie immer geartete Hilfestellung !
Angst wird jeder der dieses Wissen hat sehr lange haben müssen und ob wir „kleinen“ irgendwann und irgendwie geschützt werden können, ist mehr als zweifelhaft.
Wollte selbst gerade Eigentum erwerben und habe diesbezügliche Finanzierungsvorgaben genauestens gelesen und prüfen lassen – ein echter Ausschluß lag nirgends vor !
Nawflow hat Recht, aber es geht auch anders, man kann auch mit Selbsttilgenden Darlehen arbeiten.
Das ist so der Kunde will ein Haus mit 500.000 kaufen und kann 75.000 irgendwie locker machen.
Hinterlegt es auf ein Notarunterkonto und lässt bestimmte Makler die Bank suchen, welche sich am Forexrraden beteiligt.
Der Kunde bekommt das Darlehen und bezahlt keine Raten, nach 6 Jahren kommt der Grundbucheintrag raus und der Kunde erhält 25% von den 75.000 zurück.
Denn die Bank legt das Kundengeld so an, dass der Kredit getilgt wird und dem Kunden noch 17.500 zurück erhält.