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Hallo zusammen,
ich habe mir letztens eine interessante Immobilie begutachten lassen. Wir sprachen per Telefon miteinander und vereinbarten erstmal mündlich das bei nichtkauf dieser Immobilie keine Kosten auf mich zukommen. Wenn ich dieses haus jedoch kaufe wird die gebühr fällig.
danach schickte er mir en vertrag zu den ich unterschreiben sollte und habe. Dort sind diese Punkte aufgeführt… Punkt 5 ist ja verständlich mit betrag und so. Punkt 6 habe ich dann beim schnell durchlesen dann so verstanden wie wir es mündlich auch vereinbart haben. Habe ich diesen Falsch verstanden? Hier ist dieser Teil des Vertrages…
5)Kosten für die unter 3) aufgeführten Leistungen und des damit
abgeschlossenen Vertrages
Die Kosten welche sich aus diesem Vertrag zu den unter 3) aufgeführten
Leistungen ergeben, betragen wie vereinbart insgesamt 690,00 Euro zzgl.
MwSt.. Der Auftraggeber verpflichtet sich den vereinbarten Betrag welcher mit
Beginn der Hausbesichtigung entsteht sofort nach Rechnungsstellung auf das
Konto des Auftragnehmers zu zahlen. Ferner gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
6)Optional Kaufpreisverhandlung
Wir führen für Sie, und/oder gemeinsam mit Ihnen, die sachliche
Verhandlung mit dem Verkäufer oder dem Makler durch. Dies können
Sie vor Ort mit unserem Herrn Kr??? vereinbaren. Aufgrund dieser uns von
Ihnen beauftragten Kaufpreisverhandlung berechnen wir 14 % zzgl. Mwst
Provision, mindestens aber 690,– Euro zzgl. Mwst., sofern nach der
Hausaufberatung ein Immobilienerwerb aus Sicht des Auftraggebers noch
immer gewünscht wird.
Der Provisionsanspruch entsteht und errechnet sich aus Summe der erzielten
Kaufpreisminderung zwischen dem ursprünglich
Immobilienkaufpreis zzgl. der Maklercourtage und dem durch
erzielten Immobilienkaufpreis zzgl. Maklercourtage. Der Betrag von
970Euro
Euro inkl. MwSt. aus der Hauskaufberatung entfällt dann komplett. Der
Auftraggeber verpflichtet sich den vereinbarten Betrag welcher mit
der Hausbesichtigung entsteht sofort nach Rechnungsstellung auf das konto
des Auftragnehmers zu zahlen. Der Provisionsanspruch des
Sachverständigenbüros entsteht mit Kau fzuge durch den
gegenüber dem Makler bzw. Immobilienverkäufer. Etwaige Auslagen an
Behörden etc. sind vom Auftraggeber auf Nachweis zu erstatten
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Tja, lesen, denken und dann unterschreiben. Hier wurde ein Kunde schön abgezockt. Wenn der Unterzeichner seine Naivität auch bei Gericht so rüber bringen kann, würde ich es auf einen Prozess ankommen lassen. Vielleicht ist dieser Makler schon aktenkundig.
Trotzallem herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit und somit ist der Vertrag wirksam. Inwieweit dieser vor einem Gericht Stand hält, mag ich nicht zu beurteilen.
Für mich klingt das schon so, daß unter Punkt 5 eine Gebühr bei Besichtigung fällig wird ..was steht denn unter Punkt 3?
So wie ich das lese, zahlst du auf alle Fälle, nämlich dann, wenn er dir die Immobilie zeigt (Punkt 5)