Su.Fachanwalt für Börsenrecht Optionsrecht Schweiz .Probleme mit Schweizer Handelsgesellschaft Triton AG?
Dienstag, 6. April 2010, 10:04
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Ich bin auf diese Seiten gestossen, da schon mal jemand in diesem Forum (Manfred E) informationen über die Fa.Vermögensverwaltung Triton Handels AG, Zug, Blegistr. 1 Schweiz gesucht hat. Ich habe zwischenzeitlich schmerzliche Erfahrungen mit diesem Handelshaus machen müssen und suche daher einen Fachanwalt im Bereich Optionsrecht der sich auch im Schweizer Recht auskennt. Infos bitte an meine mail Adresse die-triton-profis@online.de hier der Fall:
Am 14.11.07 habe ich bei der Triton Handels AG Schweiz 6343 Rotkreuz Blegisstr.1 ein Handelskonto eröffnet. Es war mit Triton abgesprochen, dass mein Konto in Rohstoffe investiert und die Investments vorher mit mir abgesprochen werden. Aber so kam es nicht…
Kurz Kontostände kurz zusammengefasst:
Kontostand bei Eröffnung am 14.11.2007 :
14647 $ (10.000 Euro)
Handelsgebühren bis jetzt angefallen ca.____ 2500 $
Kontostand Stand 7.2.08 _________ 6829 $
Kontostand am 9.9.08 _________ 443 $
….und davon gehen noch die Verkaufsgebühren ab
Alle bestehenden Handelspositionen sind markant im minus und der größte Teil der zwischenzeitlich geschlossenen Positionen wurden mit massivsten Verlusten verkauft.
Das Konto wurde von den „Profis“ mehrfach umgeschichtet und in kürzester Zeit ruiniert ( Sie selbst haben jedoch sehr gut an den Handelsgebühren verdient). Dazu kommt, ein Investment in die abgesprochenen Rohstoffe hat nie stattgefunden, es wurden von Triton EIGENMÄCHTIG Positionen eingegangen, die in keinster weise meinen Markterwartungen entsprachen.(Siehe Mails auf meiner Hompage).
Auf meine telefonische Beschwerde zu den unabgesprochenen Positionseröffnungen wurde von Triton nur geantwortet: Hoppela da muss bei uns wohl etwas schiefgelaufen sein – aber machen Sie sich keine Sorgen, wir sind Profis wir wissen was wir tun.
Das Konto wurde mit Schrott-Optionen gefüllt, von denen ich keine einzige gekauft hätte z.B. z.B. in größter Position Optionsscheine von Citygroup (C45 Jan09). Am Januar 2008 wurden rechtzeitig vor dem großen Banken- Absturz nochmals 30 Kontrakte ohne Absprache zugekauft . Alle Optionen sind sehr weit „aus dem Geld“, – aber dafür sind sie billig- d.h. man kann dann mehr davon kaufen und erwirtschaftet dadurch mehr Handelsgebühren.
Nach sehr zähen Verhandlungen bekam ich endlich einen Ergänzungsvertrag. In dem unter anderem unter Punkt 3 nochmals schriftlich festgelegt wurde, dass alle Depotveränderungen mit dem Kontoinhaber abgesprochen werden müssen. Dies hinderte Triton auch danach nicht, weiterhin ohne Absprache mit mir Depotumschichtungen vorzunehmen.
Auf meiner Internetadresse ( http://home.vr-web.de/~krauss-w/triton/ ) stelle ich einen Teil des Schriftwechsels mit Triton sowie alle Kontoauszüge, die Zusatzvereinbarung, sowie einige wichtige Infos die jeder Investor bei einer Vertragsgestaltung unbedingt beachten sollte zum Download zur Verfügung ( Sie müssen ja nicht unbedingt meine Fehler nachmachen).
Vor der Kontoeröffnung wurde ich von dem cleveren Kundenberater der Triton über ein halbes Jahr bearbeitet, mit wöchentlichen Anrufen (teilweise noch öfter )meist auf kumpelhafter Ebene; immer wieder wurden mir die einmaligen Gelegenheiten aufgezeigt die verpasst habe, und nur deshalb, weil ich bei der Triton Handels AG noch kein Konto eröffnet hatte. Als weiteres Lockmittel wurde angeführt — mit einem kleinen Konto bei Triton könnte ich ja auch für meine Privatinvestments die Anlageformen der Triton-Spezialisten kopieren und so meinen privaten Anlageerfolg optimieren. Leider war ich irgendwann so dumm und habe bei Triton dieses Konto eröffnet.
Sollte jemand einen guten Anwalt kennen, der sich in dieser Thematik und dem Schweizer Recht auskennt, würde ich mich über ein Mail mit Adresse freuen (bitte keine versteckten Vorschläge von Triton).
Sollte ein Journalist / Moderator der Meinung sein, dieser Vorgang sei ein Beitrag wert, wäre ich gerne zu einem Zeitungs-Fernseh- Radio Interview bereit – .
Nun noch zu meiner Sicherheit: Triton hat mir rechtliche Konsequenzen angedroht sollte ich diese Veröffentlichung durchführen. Ich weise darauf hin, dass dies nur meine persönliche Meinung (Eindruck+Erfahrung) ist, wie sie jede freie Person in einem freien Rechtsstaat äußern darf. Der Leser soll diese Zeilen nicht als Anlageentscheidung verwenden. Das Studium meiner Kontoauszüge( und auch des Schriftwechsels) vor einer Kontoeröffnung könnte dennoch nicht schaden.
Sollte sich mein Kontostand wieder zum positiven verändern, werde ich das natürlich zur Ehrenrettung von Triton ebenfalls wieder hier veröffentlichen ebenso wie ein Totalverlust. Meine Hompagedateien werden ich weiter online pflegen, so kann jeder Interessierte die weitere vorgehensweise von Triton und die Leistungsfähigkeit anhand meines veränderten Kontostand weiterverfolgen.
Ein geheilter Anleger
Meine Mail Adresse: für Rückfragen etc. :


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • swissnic sagt:

    Vernünftigerweise nimmst Du Dir einen Anwalt in der Schweiz, da es ohnehin komplett um Schweizer Recht geht.
    Allerdings kostet Dich ein Anwalt hierzulande EUR 200-250 pro Stunde – ob sich das lohnt…?
    Vielleicht fragst Du besser erstmal bei der Schweizer Aufsichtsstelle (EBK) nach, ob die Firma bekannt ist und ob Dir ein Vorgehen empfohlen werden kann.
    Innerhalb der Schweiz hat die Beratungs-Zeitschrift „Beobachter“ wohl viele solcher Fälle in Bearbeitung, normalerweise helfen die vor allem Abonnenten, aber erfahrungsgemäss antworten die auch auf andere Mails und Anfragen.

  • Manfred M sagt:

    Die Antwort meines Vorgängers, dass Du Dich mal an den Beobachter wendest, ist sehr gut. Würde ich als erstes tun und mach ich auch seit vielen Jahren so. Und dann,
    gibt es für Streitfälle mit Banken eine Ombudsstelle, die meist einen Vergleich oder auch Ausgleich findet.
    Die Adresse dafür bekommst Du ebenfalls über die EBK oder den Beobachter. Versuchs zuerst so, denn ein Anwalt kommt teuer (ca.250-400 sFr/Std oder nach Streitwert, je nach Abmachung) und den kannst Du über die http://www.swisslawyers.ch (Adressen von Gratis-Rechtsberatungsstellen, kantonale Anwaltsverbände), die Dir auch einen entsprechenden Fachanwalt nenen können. Viel Glück



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