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Wir beantragten und bekommen seit 2005 die Eigenheimzulage, aber nun steht die Frage im Raum, ob wir die überhaupt bekommen sollten. Das Finanzamt hat sie damals genehmigt und zahlt ja auch aus. Meine Frage ist, ob wir unbeschränkt steuerpflichtig sind oder nicht. Ich bin Deutsche, aber mein Mann ist Amerikaner und arbeitet hier in Deutschland für die amerikanische Regierung. Wir zahlen also unsere Einkommens- und Lohnsteuern in den USA.
Ich habe rumgegoogelt aber für unsere Situation die Frage nicht eindeutig beantworten können.
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Ja, weil
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist gemäß § 1 Einkommensteuergesetz
jede natürliche Person, die in der Bundesrepublik Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei unbeschränkt Steuerpflichtigen unterliegt das gesamte Welteinkommen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuerpflicht. Im Fall einer Doppelbesteuerung sieht § 34 c Abs. 1 EStG vor, dass die ausländische Steuer unter den dort genannten Voraussetzungen auf die deutsche Steuerschuld angerechnet wird, soweit die Doppelbelastung nicht durch ein Doppelbesteuerungsabkommen verhindert wird.
Voraussetzungen für die Gewährung der Eigenheimzulage
Unbeschränkt Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes haben für die Dauer von längstens acht Jahren Anspruch auf eine Eigenheimzulage nach Maßgabe der Vorschriften des Eigenheimzulagengesetzes, wenn sie:
-eine Wohnung im Inland, der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum ohne Liechtenstein anschaffen oder herstellen,
-die Wohnung für eigene Wohnzwecke nutzen und
-die Summe ihrer positiven Einkünfte eine bestimmte Höhe nicht überschreitet und
-der Objektverbrauch noch nicht eingetreten ist.