Steht mir eine Entschädigung zu,wenn der Verkäufer einer Immobilie den notariellen K.-Vertrag rückgängig macht
Freitag, 29. Januar 2010, 13:23
Abgelegt unter: Immobilien

Leider hast du nicht sehr viele Infos geschrieben.
Um was für eine Immobilie handelt es sich ?
Eigentumswohnung? Haus? Grundstück?
Möchtest du selber einziehen? Oder vermieten? Oder es gewerblich nutzen?
Auf alle Fälle musst du einen Anwalt nehmen, der prüft ob der Kaufvertrag überhaupt rückgängig gemacht werden kann.
Wenn der Verkäufer das Geld für die Immobilie bekommen hat, dürfte das schwierig sein.
Er ist wird dir aber sicher deine Unkosten, die dir durch das Rückziehen des Vertrages entstehen ersetzten müssen.


5 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Anna M sagt:

    Kommt darauf an warum!

  • horsch sagt:

    du wirst hier kaum einen juristen bei YC finden. viele werden nur mutmaßen. du wirst nicht darum herum kommen, einen anwalt aufzusuchen

  • muster mann sagt:

    Entschädigung nicht, aber alle Kosten die bereits entstanden sind, müssen Dir erstattet werden.

  • sommerst sagt:

    Entschädigung aus dem Titel des Nichtzustandekommens des Vertrags, denke ich, steht dir nicht zu.
    Entschädigung gibt es nur, wenn du einen dir, aus diesem Titel entstandenen, finanziellen Schaden hast und diesen schlüssig nachweisen kannst.
    Zum Beispiel:
    Du hast bereits einen Kreditvertrag unterschrieben, um die Immobiliezu finanzieren. In Österreich werden da 0,8% Kreditvertragsgebühr (geht ans Fianzamt) und Bearbeitungsgebühr bei der Bank (1% – 3
    %) fällig.
    Da hättest du einen nachweislichen finanziellen Schaden, du müsstest den Kredit ja wieder zurückzahlen uns auf den Kosten würdest du sitzen bleiben.
    Enttäuschung, Ärger oder Frust, weil du die Immobilie nicht kaufen konntest ist leider kein Grund für Schadenersatzforderungen.
    Da müsstest du schon zu Ed Fagan nach Amiland gehen, dort wird wegen allem und jedem geklagt…

  • tom035m sagt:

    Der Notarvertrag ist für den Verkäufer bindend. Sofern der Käufer den Kaufpreis gezahlt hat, hat der Verkäufer keinen Anspruch mehr auf die Immobilie und kann ggf. auch gerichtlich zur Räumung verpflichtet werden. Da es hier in der Regel um größere Geldsummen geht, solltest Du einen Anwalt konsultieren.



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