Abgelegt unter: Allgemein
Die Organe der Dopingbekämpfung sehen sich mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen die Unschuldsvermutung zu verstossen, da die anwendbaren Bestimmungen im Falle eines positiven Analyseergebnisses grundsätzlich eine Sanktion – die Verhängung einer Sperre – ohne Prüfung der Frage vorsehen, ob der Athlet an der Regelverletzung Schuld trägt. Vorliegende Arbeit geht der in einigen Ländern schon kontrovers diskutierten, in der Schweiz bisher aber nur am Rande behandelten Frage nach, wie damit beweisrechtlich umzugehen ist, ob also die Unschuldsvermutung auch in der hierzulande nicht staatlich geregelten Ahndung von Dopingvergehen Anwendung finden muss. Ausgangspunkt ist dabei die hier erstmals veröffentlichte Rechtsprechung der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic der Jahre 2004 – 2008, was zu grundsätzlichen Fragen der Dopingbekämpfung resp. des Dopingverbots führt, etwa nach der Definition des Dopings, der Organisation und dem Verfahren der Dopingbekämpfung in der Schweiz, der Rechtsnatur der Disziplinarkammer und dem Gegenstand der Unschuldsvermutung ganz allgemein: Ist – und wenn ja, inwieweit – das Verbandsgericht verpflichtet, elementare prozessuale Grundnormen einzuhalten?
Keine Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!