Soll man die nicht-zählungsfähigen Firmen einfach auf die Schwarzeliste eintragen?
Sonntag, 31. Januar 2010, 22:14
Abgelegt unter: Schweizerfirmen

Alle zahlungsunfähigen Firmen müssen unverzüglich (innerhalb von drei Wochen) Insolvenzantrag stellen. Dieser Insolvenzantrag wird im Handelsregisterauszug (Amtsblatt) veröffentlicht.


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