Soll man die nicht-zählungsfähigen Firmen einfach auf die Schwarzeliste eintragen?
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Sonntag, 31. Januar 2010, 22:14
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Alle zahlungsunfähigen Firmen müssen unverzüglich (innerhalb von drei Wochen) Insolvenzantrag stellen. Dieser Insolvenzantrag wird im Handelsregisterauszug (Amtsblatt) veröffentlicht.
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Bitte? Firmen und Privatpersonen die im Insolvenzverfahren sind, sind grundsätzlich bei lokalen Behörden (normalerweise dem Rathaus) öffentlich ausgehängt.
Galgen-Drohung muss es schon für Chef ausreichend !
Ähm, nein!
…. eine wird nicht reichen!