Abgelegt unter: Immobilien
Wir sind Deutsche mit 1.Wohnsitz in Spanien(Residenten).
Aus einem Immobilien Verkauf in der Schweiz entstand ein nicht unerheblicher Profit.Dieser wurde in der Schweiz(2.ter Wohnsitz) versteuert.
Der Betrag nach Steuern wurde von einer Schweizer Bank auf das Kto.unserer Spanische CAM Sparkasse angewiesen.
Hierdurch erhielt die spanische Finanzbehörde Kenntnis.
Nun sollen wir den Gewinn aus nicht selbstständiger Arbeit aus einem Nicht EU Land,zum zweiten Mal in Spanien versteuern.
Das die Bestimmungen des EU-EWR Doppelbesteuerungs Abkommen nicht greifen ist klar( Schweiz-kein EU Land),aber gibt keine bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz?
Muss man zweimal für einen Immobilienverkauf Steuern
bezahlen?
Die Verlegung unseres 1.ten Wohnsitzes in die Schweiz kommt aus persönlichen.Gründen nicht in Frage.
Wer kennt eine sehr gute Rechtsanwalts Kanzlei mit Schwerpunkt
internationales Steuerrecht?
Diese kann deutsch englisch französisch oder spanisch sprachig sein.
3 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
schau mal da, evtl findest du da jemanden, der dir helfen kann
http://www.anwalt24.de/suche
aber soweit ich weiß ist der Ort (das Land) der Besteuerung derjenige, an dem sich das Haus befindet
Du scheinst doch genug Kohle zuhaben.
Geh halt zum Anwalt.
Es ist doch ganz einfach: Einkommen muss in dem Land versteuert werden, wo man seinen 1. Wohnsitz hat, d.h. dort, wo man mehr als 6 Monate im Jahr lebt. Gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Spanien (?), was Du zunächst erst einmal prüfen solltest, dann tut es mir leid. Du musst zahlen.
(Doppelbesteuerungsabkommen können durchaus auch mit Nicht-EU-Ländern bestehen.)