Schweizer Bankgeheimnis für Schweizer nur auf Schweizer Banken bezogen?
Donnerstag, 18. März 2010, 16:34
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Wenn man ein Konto in Deutschland hat mit sehr viel Geld, aber in der Schweiz sehr wenig Geld auf seinem Schweizer Konto hat und man wird in der Schweiz arbeitslos und später meldet man sich beim Sozialamt, um Sozialhilfe zu kassieren, wird dann die Schweiz Deutschland kontaktieren, um herauszufinden, ob man in Deutschland ein Bankkonto hat und wieviel Geld man da liegen hat?
Laut Schweizer Logik ähm Bankgeheimnis dürfte Schweiz diesbezüglich nichts erkundschaften, weil das Bankgeheimnis keine Einbahnstraße ist.


4 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • namenlos sagt:

    Gute Frage.
    Ich bin gerade mit meiner Steuererklärung beschäftigt, mit der Software von WISO.
    Ich bin in der Lage, dass ich letztes Jahr einige Monate in der Schweiz gearbeitet habe, und dort auch ein Konto habe.
    Zur Zeit bin ich hier in Deutschland arbeitslos gemeldet.
    Jetzt sagt mir die Steuersoftware, dass ich auch mein ausländisches Konto angeben muss, da sich das Finanzamt darüber Informationen einholt.
    Scheinbar ist das Finanzamt also berechtigt, sich von meinem Konto in der Schweiz Informationen zu holen.
    Ich habe jetzt erstmal meine Bank in der Schweiz angeschrieben, ob es überhaupt rechtens ist.
    Bin mal auf deren Antwort gespannt.
    Nachtrag,
    es handelt sich um ein reines Lohnkonto in der Schweiz.
    Nicht das jetzt jemand auf die Idee kommt, ich habe dort Millionen deponiert.

  • SOF_Blog sagt:

    Das Schweizer Bankgeheimnis ist daraus entstanden weil im 2. Weltkrieg die Nazis Schweizer Bänker bedroht haben um an jüdisches Geld, welches in der Schweiz auf Grund der Neutralität des Staates, ranzukommen. Daraufhin hat die Schweiz beschlossen es den Bänkern einfach per Gesetz zu verbieten, damit diese vom Schweizer Gesetz beschützt werden können.
    Das Schweizerische Recht ist in dieser Hinsicht für alle gleich und somit können auch Ausländer von dem Gesetz gebrauch machen. In Deutschland ist dies anders und falls ein Gericht es entscheidet, muss eine Bank auch deine Kontoinformationen frei geben. Selbst das ist aber in der Schweiz auch so. Was den Informationsaustausch angeht ist §26 der OECD Model Convention im Doppelbesteuerungs Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland interessant. Ich weiss aber garnicht ob es überhaupt ein derartiges DBA gibt.
    Um deine Frage zu beantworten: Nein.
    Die Schweiz interessiert sich auch nicht dafür wieviel Geld du auf irgendwelchen Konten hast. Erst recht nicht wenn du Sozialhilfe beantragen musst. Die haben auch besseres zu tun. Was Deutschland angeht interessiert es den Staat auch nicht wieviel Geld du wo hast. Es interessier sie nur ob du evtl. Steuern hinterziehst.
    Zum Kollegen mit dem Lohnkonto:
    Auch in der Schweiz gibt’s solche und solche Konten. Nicht alle Bankkonten genießen die selbe Menge an Diskretion. Wenn es ein normales Lohnkonto war besteht ja auch nichts was geheim gehalten werden müsste.
    Was deine Tätigkeit in der Schweiz angeht kann es gut sein das ein Informationsaustausch stattgefunden hat. Denn falls du mehr als 183 Tage in der Schweiz gearbeitet haben solltes, kann dieses Einkommen auch in der Schweiz versteuert werden (Einkommenssteuer). Da kannst du dich auch im DBA Schweiz – Detuschland erkundigen oder dein Arbeitgeber hat das schon geklärt

  • Consti sagt:

    Ich bin auch der Meinung dass das wahrscheinlich nicht geht.
    Aber in den meisten Fällen wird es ja sowieso andersrum betrieben^^
    Gruß Consti

  • D.R. Eisendraht sagt:

    Es ist nicht damit zu rechnen, dass deutsche Banken großzügiger sind als die Schweizer Kollegen.



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