Rücktritt vom Kaufvertrag einer Eigentumswohnung..möglich?!?
Montag, 19. April 2010, 18:10
Abgelegt unter: Immobilien

Meine Eltern haben gerade ein ziemlich Großes Problem!
und zwar :
Wir haben vor 2 Tagen eine Eigentumswohnung gefunden für den preis : 94.000€
kredit und alles haben wir genehmigt bekommen
der immobilien makler hat sich auch richtig beeilt mit der ganzen sache hauptsache wird die wohnung verkauft. Nun er hat uns aber nicht auf die Nebenkosten aufmerksam gemacht die betragen nämlich im Monat 700€ ! !
Als wir beim Notaramt waren um den Vorläufigen Kaufvertrag zu unterschreiben hat der immobilien makler uns eine mappe auf den tisch geworfen und gesagt schauen sie zuhause rein. Wir haben den Vorläufigenkaufvertrag unterschrieben und der Notar hat meinen vater halt gefragt ob wir überalles informiert waren, über alle kosten ! der immobilienmakler gleich „ja, Jaa ist er!“ erst zuhause haben wir uns die mappe angeschaut und die nebenkosten gesehen!
´Jetzt ist meine Frage können wir zurücktreten von dem kaufvertrag?!
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort
danke schon mal im vorraus !
LG Janet


7 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • chocosti sagt:

    So würde ich sagen habt ihr keine Möglichkeit einfach so zurückzutreten. Über die Folgekosten informiert man sich in der Regel vor Vertragsabschluss und klärt ab ob die Kosten gerechtfertigt sind. Der Notar hat Euch ja nicht umsonst vorher gefragt ob ihr über die Kosten informiert worden seid, somit hat er sich und den Makler rechtlich abgesichert. Mit der Unterschrift habt Ihr Euch mit den Kosten einverstanden erklärt.
    Ein Rückgaberecht gibt es nicht. Es sei denn es ist vertraglich vereinbahrt oder der Vertrag enthält Klauseln, die unwirsam sind.
    Wendet Euch am besten an einen Anwalt! Er kann sich den Vertrag durchlesen und Euch beraten was getan werden kann und ob es Möglichkeiten gibt, glimpflich aus dem Vertrag wieder heraus zu kommen.

  • dwgaf sagt:

    Klingt insgesamt leider etwas verworren.
    700 Euro Nebenkosten? Wofür? Ist Brad Pitt dort Hausmeister und Jennifer Aniston die Putzfrau?
    Oder ist darin die monatliche Tilgungsrate enthalten?
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dem Käufer vor Vertragsabschluss vorliegen.
    Wenn er sie nicht vor der Unterschrift liest, ist das allein sein Problem.
    Ich denke, der Immo-Makler hat deinen Vater legal gelinkt, indem er ihm das Kleingedruckte erst kurz vor Unterschrift ausgehändigt hat und darauf spekuliert hat, dass dein Vater nicht erst alles von vorne bis hinten liest und „den ganzen Verkehr aufhält“. Ein beliebter Trick.
    Wenn dem so war, hat er aber einen Fehler gemacht. Er hätte nicht sagen dürfen „lesen Sie es sich hinterher durch“. Hat er auch tatsächlich anstelle deines Vaters auf die Frage des Notars geantwortet oder hat dein Vater seine Aussage n irgendeiner Form bestätigt?
    Wenn nicht, kann man meines Erachtens durchaus aufgrund arglistige Täuschung versuchen, den Vertrag anzufechten. Wichtig ist auch, was im Vertrag über Rücktritt vereinbart ist.
    Was ihr braucht, ist ein Fachanwat für Sachen- und Vertragsrecht, der auf Immobilienkäufe spazialisiert ist. Nur einen solchen! Keinen Verkehrs- oder Scheidungsanwalt, den man kennt. Der hat von dieser Materie zu wenig Ahnung wird wird vom Gegenanwalt abgebügelt werden, dass euch die Tränen kommen.

  • funship sagt:

    Einen „vorläufigen Kaufvertrag“ gibt es im rechtlichen Sinne nicht. Was auch immer ihr da unterschrieben habt: Lasst euch wenigstens jetzt von einem Fachmann beraten, was zu tun ist. Und zwar von einem, der in eurem Interesse tätig ist, sprich: den ihr dafür bezahlt, dass er ausschließlich eure Interessen wahrnimmt.
    Das kann’s ja wohl nicht sein: Erst werft ihr mal eben so 100.000 Euro zum Fenster raus und verzichtet völlig blauäugig darauf, die Beratungsleistung des Notars (den ihr auch dafür bezahlt) in Anspruch zu nehmen, und wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sollen es die Anonymen Ahnungslosen richten.
    Ja seid ihr denn noch zu retten?

  • Mimi sagt:

    was ist denn das für eine wohnung mit 700 euro nebenkosten im monat??????
    sicher????
    egal. ja das geht, auch ziemlichj problemlos,allerdings mit unvermeidbaren kosten verbunden. steht auch im kaufvertrag drin. schätze 2-3.000 kostet euch eure unachtsamkeit!
    lieber ein schrecken mit ende, als ein schrecken ohne ende.

  • blauclev sagt:

    Deine Eltern sind reichlich blauäugig …
    So einen Vertrag liest man VORHER durch!
    „Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht leider nur dann, wenn ein solches vereinbart wurde. …“

  • DR Eisendraht sagt:

    Wer ohne Informationen zum Notar geht, der ist selbst dafür verantwortlich. Einen „vorläufigen“ Kaufvertrag kenne ich nicht. – Solange der Eintrag im Grundbuch nicht erfolgt ist, kann man den Notar m.E. noch zurückpfeifen, wird aber teuer.

  • lupo sagt:

    ich glaub da hilft nur der rechtsanwalt deines vertrauens, der allerdings diese arglistige täuschung beweisen muss



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