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Feuerwehrmann Klaus-Peter Wehner (53) aus Konstanz arbeitet seit 1980 bei der Feuerwehr. Der Angestellte ist Hauptbrandmeister, bei allen Löscheinsätzen dabei. Wehners monatliches Grundgehalt liegt derzeit bei 2493 Euro. Obendrauf kommen jeden Monat u. a. 90,57 Euro Familienortszuschlag, 127,38 Euro Feuerwehrzulage, 189,72 Euro Erschwerniszulage sowie eine individuelle Zulage von 101,13 Euro.
Ohne Überstundenvergütung kommt Wehner auf 3009,33 Euro brutto pro Monat. Nach Abzug von Steuern (Steuerklasse III) und Sozialabgaben bleiben dem Feuerwehrmann rund 2120 Euro netto.
Wehner geht erst mit 65 in Ruhestand (45 Beitragsjahre), bekommt nach jetzigem Stand 1447 Euro Rente im Monat.
Feuerwehrmann Thomas Starke (53) aus Berlin ist seit 1984 bei der Feuerwehr, wurde 1993 Beamter. Der Hauptbrandmeister rückt jeden Tag zu Einsätzen aus. Sein monatliches Grundgehalt beträgt 2533 Euro. Hinzu kommen mehrere Zulagen, u.a. 127,38 Feuerwehrzuschlag, 64,08 Euro allgemeine Stellenzulage und 51,13 Euro Wechselschicht-Zulage.
Als Leiter der Einsatzzentrale in Berlin-Kreuzberg erhält Starke zudem 227,76 Euro Amtszulage – insgesamt verdient er 3116,08 Euro brutto. Abzüglich Steuern (Steuerklasse IV) und Sozialabgaben bleiben 2380 Euro netto.
Starke geht mit 60 in Pension. Ihm stehen nach jetzigem Stand rund 2061 Euro** im Monat zu – rund 600 Euro mehr als einem angestellten Feuerwehrmann.
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Wenn du deiner Empörung mal kurz Einhalt gebieten könntest, würdest du dir mal eine klitzekleine Frage stellen, jenseits der „600 Euro mehr“:
WER BEZAHLT DIE PENSION DES BEAMTEN ?
Bekanntermaßen muß ein Beamter ja NICHTS für seine eigene Pension (für Normalsterbliche: So heißt die „Rente“ bei Beamten) beisteuern. Wer zahlt also für ihn in die nicht existierende Pensionskasse ein? Woher kommt das Geld?
Riiiiichtig: die wird durch die Steuern bezahlt.
Mit anderen Worten: Der gleiche Angestellte, der 600 Euro WENIGER Rente bekommt, bezahlt also zusammen mit allen anderen Steuerzahlern die Pension seines verbeamteten Kollegen. Er wird somit im Grunde genommen DOPPELT ver.arscht.
Noch einen draufsetzen?
Gut: Was ist der Unterschied zwischen einem Angestellten und einem Beamten im Krankheitsfall? (Jenseits der Tatsache, daß der Beamte sich privat versichern kann und somit die Hälfte weniger bezahlt als der Angestellte.)
Riiiichtig!
Der Angestellte bekommt sein Gehalt nur 6 Wochen weiterbezahlt und muß dann sog. „Krankengeld“ (sofern er so versichert ist) bei seiner Krankenkasse beantragen. Die wiederum tut dann alles, um den Kranken wieder loszuwerden bzw. zum Arbeiten zu bewegen, damit sie sparen kann.
Der Beamte wiederum kann solange krank bleiben, bist du schwarz wirst, denn der Staat bezahlt ihm sein Gehalt solange weiter, bis es im BEAMTENapparat irgendwen stört, dann schickt er ihn vielleicht mal zum Betriebsarzt zur Kontrolle. Der Beamte kriegt sein Gehalt bis zum Jüngsten Tag ohne Einschränkung weiter.
Noch Fragen?
Ach ja: Einmal darfst du fragen, wer die „Bezüge“ des Beamten (mit)bezahlen muß, während der krank ist ….
wo is da nun die frage? zudem is einer beamter und der ander nicht, auch sind es unterschiedliche gegenden. ist doch in fast jedem beruf so das man im gleichen beruf unterschiedlich verdient. kommt auch auf die gegen an und auf die firma.
2 Punkte wurden nicht berücksichtigt bei deiner Rechnung:
– der Beamte muss seine Pension versteuern
– von der Pension muss er auch noch seine Krankenkassenbeiträge bezahlen
Und- die Dienstgrade beider sind unterschiedlich, so dass auch dort der Vergleich hinkt
Nachtrag:
der Rentner muss seine Rente allerdings erst ab einer bestimmten Höhe versteuern (ich brauche meine Rente z.B. nicht versteuern)
Die KV ist ja im Rentenbescheid schon abgezogen, was beim Beamten nicht der Fall ist.
Der Beamte in Berlin ist Einsatzleiter, bekommt dafür einen Zuschlag, den der Rentner nicht bekommt. oder habe ich da etwas ganz falsch gelesen?
ja beamter müßte man sein dann hätte man mehr geld