Probleme einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu bekommen!?
Sonntag, 4. April 2010, 13:40
Abgelegt unter: Berge

Ich war schon zwei mal auf dem Amtsgericht hier bei mir in Kreuzberg, weil ich bereits seit einem Jahr wegen Arcor herumstreite.
Zunächst mal wurde das Thema „Beratungshilfe“ rein auf „Widerspruch schreiben“ reduziert.
Es hieß. „haben Sie schon Widerspruch eingelegt? Das müssen Sie selbst machen. da gibt es keinen Beratungsschein.“
Als ich das zweite Mal hin ging, hieß es: „da Sie schon einen Widerspruch geschrieben haben, brauchen Sie ja nun keinen Beratungsschein mehr!“. Mir wurde ein Formular in die Hand gedrückt, wo das tatsächlich drinstand.
Aber mit der Reduzierung auf das Thema Widerspruch war dann die Sache für die Beamten erledigt.
Auf gut deutsch wurde ich da richtig abgelinkt!
Jetzt habe ich mich informiert und gelesen, dass natürlich die anwaltliche Beratung auch andere Dinge umfasst, z. Bsp. die direkte Vertretung, weitere Briefe,…-
Ich werde jetzt noch einmal hin und möchte auf ALLES vorbereitet sein.
Vielleicht kann jemand eigene Erfahrungen in der Hinsicht schildern (bitte nur speziell Beratungsschein, nicht zu Prozesskostenbeihilfe) oder sonstige Tips geben. Was kann ich vorbringen, um nicht wieder abgeschmettert zu werden?
Ich bin eigentlich keine schüchterne Person, daran lag es nicht; nur die waren echt dreist auf dem Amt, finde ich.


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  • Schokkos sagt:

    die Einstellung mancher Leute zum Beratungshilfeschein (es kursieren im Netz Formulierungen wie „für 10 € kann man sich einen Beratungshilfeschein/Anwalt kaufen“ u.ä.) hat leider dazu geführt, dass die Ausgabe drastisch heruntergefahren wurde
    auch das Land Berlin ist pleite und die Beratungshilfescheine werden nicht mehr so locker verteilt, wie vor einiger Zeit noch,
    es wird jetzt vorausgesetzt, dass die Leute, die Anspruch darauf haben, auch Zeit und etwas Mühe aufbringen können, ihre Sachen zunächst mal selber zu regeln bzw. versuchen,
    das muss man halt nachweisen bzw. erst mal selber tun
    in Deinem Fall würde ich zunächst einmal abwarten, welche Antwort bzw. Reaktion Du auf Deinen Widerspruch von Arcor bekommst, damit dann dann noch mal zum AG Kreuzberg gegen und erneut einen Schein beantragen mit der Begründung, dass Du jetzt auf jeden Fall für das weitere Vorgehen einen Anwalt brauchst
    auch wenn Du keine Antwort von Arcor erhältst, aber z.B. weiter abgebucht wird oder weiter überhöhte Rechnungen kommen, gehst Du halt nochmal dahin und beantragst erneut einen Beratungshilfeschein
    abgesehen davon finde ich, wer über einen I-Netzanschluss verfügt, im Netz survt, müsste auch in der Lage sein, einen Widerspruch oder Einspruch selber zu formulieren (oder sich Formulierungshilfen zu suchen) und abzusenden, wenn er sich mit Forderungen konfrontiert sieht



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