Pflichtteil Enkelin?
Montag, 19. April 2010, 20:33
Abgelegt unter: Immobilien

Der Vater und die Großeltern meiner unehelichen Tochter sind verstorben. Zuletzt die Großmutter. Außer insgesamt 3 Enkeln von 3 verschiedenen Müttern (dazu zählt meine Tochter)gibt es keine nahen Verwandten mehr. Jetzt bekam ich vom Amtsgericht die Mitteilung, dass ein mir unbekanntes Ehepaar die Alleinerben sind. (2002) Steht meiner Tochter ein Pflichtteil zu? Es sind Immobilien und Grundstücke vorhanden.
Wer kann mir Näheres dazu sagen?


6 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • holzwurm sagt:

    Um diese Frage zu beantworten fehlen wichtige Angaben. Ist der Vater Deiner Tochter vor seinen Eltern gestorben? Hatte einer von den Dreien ein Testament gemacht? Hatte der Vater Geschwister? War er mit den Müttern der anderen Töchter verheiratet? Wer ist das „unbekannte“ Ehepaar? vielleicht hatte es doch etwas mit den Halbschwestern Deiner Tochter zu tun.
    Du siehst, am besten holst Du Dir anwaltschaftliche Hilfe.

  • tim h sagt:

    Einsetzen kann jeder jeden als Erben, jedoch steht der Enkelin ein Pflichtteil zu…Laß dich am Besten von einem Rechtsanwalt beraten…

  • Heidi sagt:

    Ja 100% – die Enkel treten an die Stelle des verstorbenen Elternteils als Erben ein. Du musst aber den Pflichtteil geltend machen. Nehme Dir am Besten einen Anwalt
    Der Bruder meines Mannes ist ebenfalls vor seinem Vater verstorben. Die Kinder des Bruders treten an die Stelle des erbberechtigten Vaters. Und wenn der Vater das Erbe ausgeschlagen hätte, dann hätten seine Nachkommen das ausgeschlagene Erbe geerbt oder ebenfalls ausschlagen müssen. Wir haben erst vor kurzen in der eigenen Familie Erfahrung damit machen müssen. Du musst auch zum Familiengericht wenn Dein Kind erbt. Du kannst das Erbe des Kindes noch nicht mal alleine ausschlagen wenn Du das wolltest.
    Allerdings ist es wichtig dass Du Dir in Vertretung für Dein Kind einen Anwalt nimmst.

  • andreas t sagt:

    Nach § 2303 BGB steht nur den Kindern, Eltern und Ehegatten des Verstorbenen ein Pflichtteil zu – den Enkeln also nicht.

  • Sprendli sagt:

    Meines Wissens steht das Pflichtteil nur Erben ersten Grads zu, damit fällt ein Enkel aus.

  • Caroline sagt:

    Sie ist eine nahe Verwadtin, aber vorsicht vieleicht hat der Vater das Erbe schon zu Lebzeiten bekommen oder es ausgeschlagen, dann sieht es schlecht aus. Geh zum Jugendamt die kümmern sich um solche sachen oder ins Amtsgericht zur Rechtshilfe.



Einen Kommentar hinterlassen