Partnertrennung/Umzug mit Harzt 4 und Haustieren?
Samstag, 17. April 2010, 21:55
Abgelegt unter: Haustiere

Hallo
ich habe mich von meinen Mann getrennt, weil er fremd gegangen ist. Nun schmeißt er mich bald mit meinen Tieren raus. Mit Harzt 4 würde mir ja nur eine kleine Wohnung zustehen, aber ich habe ja habe folgende Tiere mitzunehmen:
9 Kaninchen, 1 Hamster und 4 Degus (rattenähnliche Tiere) und bin Harzt 4 Empfänger.
Wieviel qm Mehrbedarf würde mir dann bei einer Wohnung zustehen?
Grüße
Sus.


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

Hinterlase deinen Kommentar!

  • Alina sagt:

    Boar Leute – manchmal verstehe ich Euch nicht, warum geht Ihr denn gleich auf die Barrikaden, nur weil jemand eine Frage stellt und sich auch noch als Tierliebhaber Outet?
    Fragen werden doch gestellt weil wer nicht ganz sicher ist ob er von der richtigen Voraussetzung ausgeht!
    Darüberhinaus ist es ist doch im SGB II für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht verboten Tiere zu halten, er muss sie halt nur Artgerecht versorgen und das aus den Mitteln die ihm laut SGB II zustehen.
    Extra Leistungen für das Halten von Tieren gibt es nur, wenn diese Tierhaltung notwendig ist, z.B. bei einem Blindenhund für eine vollständig erblindete Person.
    Demnach ist auch klar, liebe Susanne, dass Dir keine extra Wohnfläche für das Halten von Tieren zuerkannt werden darf.
    Was für dich eine Angemessene Wohnraumgröße ist und wie hoch die Kosten für die Unterkunft sein dürfen ist im Allgemeinen im SGB II in den §§ 22 ff (fortfolgend) geregelt.
    In diesem §§ werden die Länder auch ermächtigt zur genauen Bestimmung der angemessenen Kosten für die Unterkunft und der Wohnraumgröße eigene Verordnungen (AVo) zu erlassen.
    Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass die Wohnraumsituation und der Mietspiegel in Berlin z.B. eine ganz andere ist als in München.
    Wenn du also genauer wissen möchtest was Dir in deiner Region zusteht, dann kannst du im I-Net recherchieren oder du fragst Deinen Fallmanager oder sprichst bei Arbeitsloseninitiativen vor.
    In jedem Fall aber musst Du vor der Unterzeichn8ung eines Mietvertrages die Genehmigung Deiner für dich zuständigen ARGE einholen!
    Tust Du das nicht, kann Dir die ARGE die Übernahme der Kosten der Unterkunft teilweise oder ganz versagen.
    Nur eine Frage sei noch mal erlaubt Susanne, wieso schmeißt er dich aus der Wohnung und nicht du ihn?
    Wenn ihr verheiratet wart habt ihr beide unabhängig vom Unterzeichner des Mietvertrages dasselbe Wohnrecht, außerdem steht auch die Frage eines Trennungsunterhaltes im Raum.
    Lass dich einfach mal Beraten und vor allem nicht unter Druck setzen. So einfach kann er dich nicht rausschmeißen.

  • Peter K sagt:

    Warum schmeißt er Dich raus – Dir steht Trennungsunterhalt zu und Du kannst zudem die Zuweisung der ehelichen Wohnung bei Gericht beantragen, d.h. er muß ausziehen, wenn die Voraussetzungen passen.
    Für Tiere ist in den Bestimmungen des SGB II / Hartz IV leider nichts vorgesehen.

  • torhah sagt:

    Null Mehrbedarf. Wäre ja auch dem Steuerzahler nur schwer vermittelbar, dass er „rattenähnliche Tiere“ durchfüttern soll.
    Dein Mann solll das bezahlen. Er ist der Übeltäter in dieser Posse.

  • Meikel sagt:

    Die zahlen dir nur eine Whg die für einen Single angemessen ist ! Auf die Tiere wird leider keine Rücksicht genommen !
    Sorry !!!

  • Jürgen sagt:

    Natürlich hast Du keinen Mehrbedarf. So um die 45 m² stehen Dir zu.
    Ich dachte immer mit Hartz IV kommt man so gerade um die Runden.

  • ஜ.DARKI. sagt:

    Deine Tiere sind uninteressant bei der grösse der Wohnung die zählen in keiner weise,notfalls mußt du sie abgeben …

  • gilla sagt:

    die arge wird dir wegen deiner tiere keine grössere wohnung finanzieren.

  • DR Eisendraht sagt:

    Die Arge ist für notorische „Tierhalter“ nicht die richtige Anlaufstelle.

  • Gerechti sagt:

    Leider NULL qm Mehrbedarf.



Einen Kommentar hinterlassen