Muss man verzagt sein, wenn man in der Schweiz verzeigt wird?
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Samstag, 30. Januar 2010, 03:42
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Beispielsweise falsches Parken. Gesehen auf einem Verkehrsschild dort.
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Hast das Parkieren Du vergeigt,
Dich der Waibel gern verzeigt.
Da hilft nicht, die Klapp‘ aufreißen,
vielmehr: Auf die Zähne beißen,
zahl die Buße insgesamt,
sonst droht das Betreibungsamt.
„Parken hier und parken da
wo die schweizer Schilder war’n,
nun ’ne Strafe, ach Du Schreck
schnell raus mit den Kröten, dann eile hinweg.
Reise nur noch per Kutsche mit Pferd’chen davor,
halt an auf den Wiesen, nein, nicht vor dem Tor,
lese auf die Horse-Äpfel, so wie sich’s gehört
dann gibts kein Gekreiche, da es niemanden stört!“
.
Verzagt nicht – aber es werden wohl n paar „Stutz“ weniger sein, die man dann noch auf dem Nummernkonto einzahlt 😉
… außerdem wird in der Schweiz nicht falsch geparkt .. sondern falsch parkiert 😛
Wegen der „Anzeige“ musst Du nicht verzagt sein. Es gibt Schlimmeres.