Muss man Steuern zahlen wenn man eine Internet Seite gegen eine Immobilie tauscht die den gleichen Wert hat?
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Mittwoch, 27. Januar 2010, 02:52
Abgelegt unter: Immobilien
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Tegularius liegt richtig, dass ein Notarvertrag nach BGB zwingend ist. Dann folgt natürlich der Grundbucheintrag und schon steht das Finanzamt vor der Tür und will die GRUNDERWERBSTEUER!
Für diesen Fall muss vorgesorgt werden und in den Notarvertrag bereits ein plausibler Verkehrswert eingetragen werden. Wenn das fehlt, schätzt das Finanzamt.
Wenn du bei dem Tausch Gewinn machst, kann unter Umständen auch Einkommensteuer anfallen. Aber das hängt vom Einzelfall ab.
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„wie hoch der Mehrwertsteuersatz für Immobilien ist“
…also, die Aufklärung kann auch ich leisten. Der Satz liegt bei 19%, § 12 (1) UStG.
Allerdings existiert eine Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift in § 4 Nr. 9 Bu. a UStG. Auf diese Befreiung kann man aber unter Umständen verzichten, § 9 (1) (2) (3), § 27 (2) UStG.
Umstände sind hier aber nicht angegeben worden. Weder wissen wir, wer jetzt die Immobile hat und wer die Website, noch wissen wir, ob es Privat- oder Betriebsvermögen ist.
Deshalb kann man hier auch keine wirklich richtigen Antworten geben, die über das hinausgehen, was hier schon richtig gesagt wurde (also Hinweis auf § 311b BGB – Notarpflicht und auf Grunderwerbsteuer). Jeder Antwortversuch wäre Rumgeeiere.
Vielleicht möchte der Fragesteller seine Frage ja konkretisieren (ohne allerdings eine konkrete Beratungsleistung erhalten zu wollen). Eventuell so:
Ein Steuerpflichtiger hält eine Immobilie in seinem Betriebsvermögen und möchte…..
Du kannst keine Immobilie direkt gegen etwas „tauschen“.
Das bedarf einer notariellen Beglaubigung, eines Kauf (von mir aus auch Schenkungs-)Vertrages und damit bist voll in den Behördenmühlen.
Deswegen gibts weder bei ebay noch sonstwo Immobilien.
@ imela: Klar, dann klär uns doch mal auf, wie hoch der Mehrwertsteuersatz für Immobilien ist?
Du musst bei einem privaten Tausch in Deutschland keine Steuern zahlen.Natürlich musst Du aber alle Immobilien-spezifischen Steuern zahlen.z.B.Grundsteuer
korrekterweise werden gegenseitig Rechnungen ausgestellt und sowohl Wert als auch Mwst. heben sich auf…
Beides unterliegt der MWSt.
Wie soll man da einen steuerpflichtigen Gewinn bzw. ein zu versteuerndes Einkommen ermitteln?