Muss man Maklerprovision zahlen, wenn man durch ein Inserat in der Zeitung auf eine Wohnung stößt, die von …?
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Sonntag, 18. April 2010, 11:31
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einem Immobilienmakler angeboten wird, man aber feststellt, dass sich die Wohnung im Nachbarhaus befindet und man anschließend den Kontakt selbst herstellt?
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Solange der Makler für Dich keinen Besichtigungstermin vereinbart hat, musst du nichts zahlen – siehe Link: http://www.finanztip.de/recht/immobilien…
Kommt auf den Vertrag an, den der Vermieter mit dem Makler hat:
Es gibt Verträge, in denen sich der Vermieter/Verkäufer verpflichtet, *alle* Interessenten an den Makler weiterzuleiten.
Wenn allerdings kein solcher „Knebelvertrag“ vorliegt, gibt es laut deiner Schilderung (private Kontaktherstellung, Besichtigung ohne Makler, keine Geschäftsanbahnung durch den Makler) keinen Begründung für eine zu zahlende Makeler-Courtage.
Diese Provision ist leider dennoch zu zahlen.
Hatte das gleiche Problem mal vor Jahren bei einer Mietwohnung. Aber oftmals kann man mit den Maklern verhandeln und die kommen Dir preislich entgegen.
Sobald Du mit dem Makler Kontakt aufgenommen hast, wirst Du zahlen muessen. Aber natuerlich nur, wenn das Geschaeft auch zustande kommt. Sonst koennte ja jeder, der ueber einem Makler eine Wohnung angeboten bekommt, den direkten Kontakt mit dem Eigentuemer herstellen um der Makler-Provision zu entgehen.
Nein, die muss nicht gezahlt werden.
Daumen runter? Okay, mach ich bei euch auch gerne.