Mietvertrag (Schweizer Recht)?
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Dienstag, 6. April 2010, 11:29
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Hallöchen,
ich wollte mal fragen ob jemand weis, wie es mit dem Recht des Mieters ist, wenn sich Ungeziefer(Kakarlaken) im Haus befindet. Der Vermieter hat beim zustandekommen des Vertrages nichts davon erwähnt.
Es wurde ein 2 Jähriger Mietvertrag abgeschlossen. Welche Rechte habe ich als Mieter?
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Normalerweise sind die offizellen Mietverträge des HEV auf über ein Jahr, ansonsten gibt es noch den Mieterschutz.
Viel Glück
Obligationenrecht, Art 259a:
„Entstehen an der Sache Mängel, die der Mieter weder zu verantworten noch auf eigene Kosten zu beseitigen hat, oder wird der Mieter im vertragsgemässen Gebrauch der Sache gestört, so kann er verlangen, dass der Vermieter:
a.
den Mangel beseitigt;
b.
den Mietzins verhältnismässig herabsetzt;
c.
Schadenersatz leistet;
d.
den Rechtsstreit mit einem Dritten übernimmt.“
Ich denke Kakerlaken, sofern sie nicht von deiner Unsorgfalt angezogen wurden, in diesem Artikel gehören.
Weiter steht dem Vermieter eine Frist, in der er den Mangel beseitigen muss.
Sollte der Mietgegenstand, also die Wohnung, Schaden erlitten haben oder sonstiges, kannst du auch einen Ersatz fordern oder eine Herabsetzung des Mietzinses.
Das ist alles ziemlich vage, aber ich denke etwa so wirds sein. Zur Sicherheit würde ich mir proffessionelle Hilfe anschaffen!
*EDIT*
Also da würde ich ganz klar sagen gehört das zum Art. 259 und du solltest eine von den oben aufgelisteten Bedinungen fordern, da ja vermutlich nix von Kakerlaken im Vertrag stand.