Mietrecht…was kann ich machen?
Montag, 19. April 2010, 19:30
Abgelegt unter: Immobilien

Hallo…
Laut meinem Mietvertrag steht mir für mein Auto ein Stellplatz zu. Ich habe aber keinen! Ich habe es gemeldet und um Aufklärung gebeten. Der Immobilienmakler, bei dem ich den Mietvertrag abgeschlossen habe, wollte sich mit dem Vermieter in Verbindung setzten um die Angelegenheit zu klären…
Ich war bis jetzt 3 mal da und es passiert nix seit 4 Monaten.
Wie soll ich weiter vorgehen? Kann ich eine Frist setzten oder die Miete kürzen? Immerhin zahle ich dafür..Das Problem ist auch, das überhaupt kein Stellplatz mehr frei ist. Es wurden mehr vergeben als Plätze vorhanden sind…
Danke…


13 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • schleich sagt:

    Was steht denn genau im Mietvertrag? Hast du Anspruch auf den Stellplatz xy? Dann halte dich an die Ratschläge die bisher hier stehen. Oder hast du nur das Recht, dein Fahrzeug auf dem zum Haus gehörenden gemeinschaftlichen Stellplatz zu stellen? Dann. fürchte ich, hast du schlechte Karten mit einer Mietkürzung, da der Vermieter dir dieses Recht nicht nimmt und du Pech hast, wenn die anderen Mieter schneller sind.

  • horsch sagt:

    Da ein Stellplatz an Dich vermietet ist, zahlst Du auch dafür anteilige Miete. Wenn der Vermieter nicht liefert steht Dir sofort eine anteilige Mietkürzung zu. Vorwarnung ist nicht nötig aber der Hinweis warum die Mietkürzung erfolgt.

  • b.larger sagt:

    Ich denke du kannst auf jeden Fall die Miete um den Betrag für den Stellplatz kürzen, schließlich hast du dich ja versucht darum zu kümmern. Teile dies dem Markler mit. Schau aber bitte nochmal in deinen Mietvertrag, ob da nicht irgendwas von .. Stellplatz wenn frei … oder so steht. Dann würde das nämlich heißen, du zahlst zwar, aber du hast nur ein Recht darauf, wenn was frei ist. Grundsätzlich kann keiner von dir verlangen, das du für was zahlst, was du nicht nutzen kannst. Mach sowas auch immer schriftlich und lass dir alles schriftlich geben. So hast du was in der Hand, falls du es mal vor Dritten beweisen musst.

  • diamond sagt:

    Hallo,
    wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht, dass dir ein Stellplatz für dein KFZ zur Verfügung gestellt wird, dann kannst du die Miete um 10% kürzen!
    Wenn dir dein Vermieter alternativ einen Stellplatz etwas weiter weg zur Verfügung stellen möchte ( sagen wir mal 400m weiter weg, weil alle anderen am Haus schon vergeben sind), dann kannst du die Miete ebenfalls um 10% kürzen.
    Beachte aber dabei, dass du nur die Kaltmiete kürzt.
    Am besten schriftlich und per Einschreiben!
    Sollte eventuell so formuliert werden:
    In meinem Mietvertrag vom…… wurde mir ein Stellplatz für mein KFZ zugesichert.
    Da ich bis zum heutigen Tage, trotz mehrmaliger persönlicher Vorsparche bei ……. (am…., am…., am….)
    und Zusicherung von Herrn/Frau…….auf Klärung in o.g. Angelegenheit, keine Stellplatz zur Verfügung habe, mache ich von meinem Recht gebrauch und kürze die Miete um 10% (xx€).
    Du kannst die Miete sofort kürzen ohne weitere Ankündigung.
    Lass dich nicht einschüchtern, wenn mit einer Klage gedroht wird! Er kann ruhig versuchen zu klagen (was ich aber bezweifle).
    Es gibt nämlich nach dem Gesetz ca. 217 verschiedene Mietminderungsgründe!!! (über die es auch rechtskräftige Gerichtsurteile zu Gunsten der Mieter gibt)
    Fazit: Mieter haben noch viel mehr Rechte, als sie sowieso schon wissen, dass sie haben!
    liebe Grüße
    diamond

  • mausekat sagt:

    Moment- der Makler bekommt die MIETE? Ist er gleichzeitig Verwalter? Dann solltest du deine Courtage dringend zurückfordern!!! Ein Hausverwalter darf keine Courtage für die Wohnungsvermittlung nehmen.
    Für die Stellplatzsache würde ich dir raten, zum Mieterverein zu gehen.
    Mein Eindruck ist, dass du da bei ganz windigen Gesellen gelandet bist und dringend professionelle Hilfe brauchst.

  • Ziska23 sagt:

    Du musst dich schriftlich an den Mieter wenden. Bezieh dich im schreiben auf den Absatz im Mietvertrag, indem genannt wird, dass dir ein solcher platz zusteht. Stell eine Frist von zwei Wochen. Reagiert er nicht, wiederholst du das ganze, behaehlst dir aber vor die Miete zu keurzen, falls nicht Abhilfe geschaffen wird.
    Die Briefe am besten per Einschreiben schicken.
    Du solltest im uebrigen auch in beiden SChreiben den bezahlten Betrag zurueckfordern.

  • Wolf C. Wenzel sagt:

    Der makler hat damit nichts zu tun. Wenn er die Wohnung auch nach vertragsschluss betreut, hätte er als verwalter kein Provisionsanspruch. Wende dich an den Vermieter. dann an den Mieterverein und kürze die Miete.

  • Marc K sagt:

    Eine angemessene Frist zu setzen (ca 14 Tage) ist immer gut! Die Briefe immer per Einschreiben mit Rückschein schickenWenn dann mit Ablauf der Frist nichts passiert ist würde ich sofort zum Anwalt gehen. Nach Ablauf der Frist zahlt dann (wenn es berechtigt ist) die Gegenpartei alle deine Unkosten die dir wegen dieser Sache entstehen. Auch den Anwalt und die laufenden Kosten für den Parkplatz. Des weiteren würde ich da sowieso was gegen machen, weil wenn du einen Parkplatz bezahlst den du nicht hast, ich meine du kaufst ja auch kein Auto was nicht fährt.
    Eins ist aber noch zu sagen. Du solltest nicht von alleine die Miete kürzen. Wenn dies nämlich nicht berechtigt ist kann der Vermieter dies einklagen und dann hast du den Schwarzen Peter. Also immer erst zum Anwalt.
    MfG

  • Ilse 2 sagt:

    Die Miete bekommt der MAKLER? Dann ist er aber auch der Verwalter und somit nicht berechtigt, Vermittlungsprovision zu kassieren. Wenn du schon welche bezahlt hast, muß er sie zurückzahlen. Oder du verrechnest sie eben mit der Miete.
    Wegen des Stellplatzes: Einschreiben mit Rückschein an den Vermieter, Frist setzen (max. 2 Wochen, gut wär z.B. der nächste Erste), bis dahin willst du den vertraglich zugesicherten Stellplatz haben. Andernfalls würdest du die Miete kürzen, und zwar 1) um den durchschnittlichen Betrag, den die Nachbarn für so einen Stellplatz in der Gegend zahlen und 2) um nochmal – sagen wir – 5%, weil eine Wohnung ohne Möglichkeit, einen Stellplatz zu nutzen, weniger wert ist. Dem Makler kannst du eine Kopie schicken.
    Wenn die Frist verstrichen ist, zahlst du ohne weitere Ankündigung weniger Miete.
    Voraussetzung ist, daß du nachweisen kannst, daß dir auch wirklich ein Stellplatz zugesagt wurde. D.h. das muß entweder im Vertrag stehen oder sonstwie ersichtlich sein, der Makler wird es nämlich bestimmt abstreiten.
    Allerdings sollte der schön vorsichtig sein, falls er von dir Provision gefordert hat, ist das (versuchter) Betrug. Bei einem evtl. Prozeß wäre er also nicht sehr glaubwürdig.
    Am besten läßt du dich beim Mieterverein beraten.

  • Sprendli sagt:

    In Deinem Fall ist es kein Makler, er darf auch keine Gebühr dafür verlangen, sondern ein Hausverwalter. Wenn er Maklergebühr verlangt hat fordere die gleich zurück, da er Hausveralter ist.

  • ~♥ ♥~* vfbmaus *~♥ ♥~ sagt:

    Auf jeden Fall eine Frist setzen (aber ned zu lange, 1 Woche oder so). Und das bereits gezahlt Geld für den Stellplatz zurück verlangen.
    Und auch die Miete kürzen, wenn du weißt was genau du für den Stellplatz zahlst.
    Das ist echt ne Frechheit!!!

  • morgaine sagt:

    Wende Dich an den Vermieter, denn der ist Dein Vertrags- und Ansprechpartner.
    Wenn Dir tatsächlich laut Deinem Mietvertrag ein Stellplatz zusteht und keiner vorhanden ist, muss der Vermieter hier entweder Abhilfe schaffen oder der Mietzins muss gemindert werden.

    NACHTRAGhttp://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mange…

  • Harri Hirsch sagt:

    Fehler können passieren. Durchaus möglich, daß kein Stellplatz mehr frei ist. Da kann man auch keinen herzaubern. Aber man kann sich dem Mieter gegenüber entsprechend mit Bedauern verhalten anstatt ihn pausenlos zu vertrösten und auch noch das Geld dafür kassieren. Ich weiß ja nicht ob Du auch ohne Stellplatz auskommen würdest, wenn das mit den Kosten dafür geklärt werden kann? Wenn Du keinen Rechtschutz hast, schließe einen Privaten ab, der Mietrecht beinhaltet. Kostet ab 30€ im Vierteljahr. Mindestvertragslaufzeit meistens ein Jahr. Also 120€ insgesamt um die Angelegenheit zu klären. Dürfte billiger sein als noch länger für einen Parkplatz zu zahlen, den Du gar nicht hast. Es darf allerdings noch kein Rechtsstreit in der Sache laufen und es dauert 3 Monate bis der Rechtsschutz greift. Also Füße stillhalten, bis die 3 Monate rum sind und vorerst keine Miete kürzen! Vielleicht hilft es wenn Du lange genug nervst und immer wieder ein vernünftiges Gespräch suchst um zu zeigen daß Du dich nicht mehr abwimmeln läßt. Besser wäre diese Variante aber manchmal hilft das eben nichts. Wenn Du dich für den Rechtschutz entscheidest, wird vom Anwalt bis über die Gerichtskosten alles bazahlt und Du kannst alles rückwirkend wieder einklagen. Meist reicht schon ein Brief vom Anwalt. Vielleicht könntest Du auch gleich zu einem gehen und ein Schreiben aufsetzen lassen, das kostet aber sicher auch nicht weniger und was, wenn sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen? Dann ist der Rechtschutz zu spät! Vergiß den Mieterverein! Die vermitteln nur, bezahlen aber keinen Rechtsstreit! Viel Geld für nichts! Dein Ansprechpartner in Rechtssachen ist der, der im Mietvertrag steht. Kein Makler und auch keine Hausverwaltung. Vielleicht kannst Du über diese Personen gütlich was erreichen, wenn sie in dieser Sache vermitteln aber rechtlich haben die nichts zu melden. Viel Glück und wenn’s Fragen gibt, füge ruhig oben einen Kommentar hinzu! Was hier noch aufgeführt wurde ist natürlich völlig sinnvoll. Laß deinen Mietvertrag vorher prüfen, wenn Du dir nicht sicher bist!



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