Abgelegt unter: Haustiere
Ein Freund von mir hatte vor kurzem Besuch von seinem Vermieter. Als er in der Wohnung war, entdeckte er die – NUR im K?g gehaltene – Ratte. Er hat sich tierisch aufgeregt und nur gesagt: „Hoffentlich bleibt es bei einem Haustier!“
Jetzt meine Frage: Darf mein Kumpel sich die Ratte halten oder nicht? Und: Wenn er sich jetzt zus?lich eine Katze anschaffen will, darf er das (einige Mitbewohner haben ebenfalls eine Katze)? Mein Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft) hat nur gefragt ob die Katze in der Wohnung gehalten wird (oder raus darf) oder ob meine Katze „bellt“ =) Die haben da nichts dagegen und meinten sie d?n dagegen nichts sagen.
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Wenn nicht ausdr?ich im Mietvertrag steht „das halten von Haustieren sei nicht erlaubt“ kann sich dein Freund halten was er will. Solage es den anderen Mietern nicht st?.
K?gtiere d?n vom Vermieter gar nicht verboten werden.
Auch eine reine Wohnungskatze kann nicht verboten werden, da sie den „Hausfrieden“ nicht st? kann.
Tiere wie Ratten (auch wenn ekelig), M?e, Hamster, V?, d?n ohne Anmeldung beim Vermieter gehalten werden.
Hunde und Katzen, gerade gro? Hunde (Kampfhunde), m?n beim Vermieter angemeldet werden. ER kann es nicht grunds?lich verbieten, aber aufgrund von L?bel?igung muss das dann abgekl? werden
Kleintiere darf man normalerweise immer halten. Sie z?en zu den Einrichtungsgegenst?en und k?n nur dann verboten werden wenn man z?en will oder sie in irgend einer Art und weise die Nachbarn bel?igen. ZB. darf man manche Papageien nur mit erlaubnis halten weil sie so einen riesen Krach machen.
Wenn ich mich recht erinnere, haben wir seinerzeit bei mac Mell so eine Frage beantwortet.
Die Frage lautete vor 2 Monaten:
Mu?ich Haustiere einsperren?
(Kannst sie ja mal eingeben!)
Dieser folgende Artikel schafft sehr eindeutig Klarheit.
Wenn Du die G?h?est, ihn zu lesen…http://www.ratside.de/allerlei/urteil.ht…
Hi,
die Haltung von Haustieren kann in einem Mietvertrag nicht grunds?lich ausgeschlossen werden. In der Regel sind daher Fische, V? usw. erlaubt.
Bei Ratten scheiden sich die Geister. Da sie in eurem Fall im K?g ist sollte dies auch kein Problem sein. Wenn m?ch im Mietvertrag festschreiben lassen.
Weitere Infos findest du hier:http://www.anwalt.de/redaktion/rechtstip…
Gru?
Es stimmt, dass man K?gtiere auch in Wohnungen halten darf in denen keine Haustiere erlaubt sind.
Aaaaber: Ratten gelten immer noch als Sch?inge (auch die wei?grauen Huskyratten mit ihren rosa Nasen werden mit Kakerlaken & co gleichgesetzt….)
Da h?e der Vermieter eventuell sehr wohl ein W?hen mitzureden (die Frage ist ob er auch diese Ausnahme von der Regel kennt…).
Allerdings kann bei einer Ratte ja wohl noch nicht die Rede von „Sch?ingsbefall“ sein (Tipp an deinen Freund: Kauf ihr einen Mitbewohner zum Sozialisieren, Einzelhaltung ist nicht so prickelnd….)
… und man kann sicher argumentieren, dass die Ratte ihren K?g nie verlassen darf (auch wenn’s nicht ganz der Wahrheit entspricht…).
Katze w? ich mir keine zulegen (zu mindest nicht ohne vorher den Vermieter um „Erlaubnis“ gefragt zu haben).
Die k?e ja die Einrichtung/W?e zerkratzen und damit f?t sie eindeutig unter das was der Vermieter scheinbar unter „Haustier“ versteht ….von wegen „Zerst?gspotential“ & Dreck ;)…
w? ich eine wohnung vermieten, w? ich rattenhaltung schon im mietvertrag ausschlie?n. obs g?gkeit hat oder nicht, w? mir egal. sollte mein mieter sich dann trotzdem eine anschaffen, h?e er ganz schnell die k?gung, notfalls w? ich eigenbedarf geltend machen. ich verstehe nicht, warum sich jemand unbedingt ungeziefer halten will
Ich schlie? mich dem soweit an nur der ersten antwort wiederspreche Ich!!Eigene Erfahrung!!Nachbarin hatte einen Hund,ich habe auch einen bekommen und mu?e Ihn abgeben!!!ging bis zum Landgericht und wir haben verloren!!Sind dann samt Hund ausgezogen!!Also,auch wenn Nachbar einen Hund hat,bedarf es trotzdem die Einverst?niss des Vermieters!!Fakt!!Wenn es hart auf Hart kommt,verliert man!!!!!!Egal wieviele andere Nachbarn einen Hund haben!!
Vermieter k?n nur etwas gegen Hunde und gef?liche Tiere vorbringen. Alles andere f?t unter dem pers?chen Wohnrecht. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn bei einem Mitmietern wegen des Tieres eine Allergie bescheinigt wird.
Wenn in einem Mietvertrag die Haltung von Haustieren direkt ausgeschlossen ist,dann darf man eigentlich keine Katzen oder Hunde halte.Kleintiere wie Ratten,Hamster ect. sind davon nicht mitbetroffen,die d?n immer gehalten werden.Wenn der Vermieter allerdings Mieter X einr?t einen Hund oder eine Katze trotz Verbot in der hausordnung zu halten,dann hat Mieter xy das gleiche Recht wie Mieter X und Bedarf keiner Zustimmung seitens des Vermieters mehr.
bei uns war es auch so,wir d?n normal keine Hunde halten,aber unserem Nachbar wurde das aufgrund des Todes seiner frau einger?t und nun haben wir auch einen ;o)