Mieter zahlt nicht und meldet sich nicht,wann und wie darf Vermieter wohnung wieder betreten.?
Samstag, 3. April 2010, 07:56
Abgelegt unter: Berge

In meiner vorherigen Frage habe ich ausführlich meine Erfahrungen mit einem Mietnomaden geschildert. Die Wohnung habe ich nach langer Zeit wo der Mieter sich nicht mehr gemeldet hatte und auf anrufen und klingeln nicht reagiert hat mit meinem Schlüssel geöffnet und mich damit aber strafbar gemacht. Aber irgendwann muß doch was passieren wann und wie und unter welchen umständen komme ich wieder in die wohnung wenn der Mieter über alle Berge ist.
Muß ich das zusammen mit der polizei machen oder geht das auch mit jemand anderem als Zeugen.
Und was erzähle ich jetzt der Polizei wo ich schon in der Wohnung drinn war und sie von allem Unrat befreit habe und sauber gemacht habe. Ich möchte ja gerne Anzeige erstatten wegen der fehlenden Miete und den Renovierungskosten.


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Held_ein sagt:

    Also das erste was du machen solltest ist natürlich eine schriftliche fristlose Kündigung. Wenn du keine Rückmeldung vom Mieter bekommst musst du ihn rausklagen. Nach geraumer Zeit und Kosten darfst du dann die Wohnung nach verstreichen einer Frist von einem GV öffnen und räumen lassen (du gehst natürlich in Vorkasse musst eventuell sogar die Möbel auf deine Kosten einlagern). Bei allen anderem bringst du dich selber in Schwierigkeiten…
    „Ich möchte ja gerne Anzeige erstatten wegen der fehlenden Miete und den Renovierungskosten.“
    Wie willst du das denn anstellen? So traurig es ist, was der Mieter macht ist keine Straftat und du kannst ihn maximal zivilrechtlich belangen, wobei du natürlich eine Menge Kosten haben wirst die du wahrscheinlich nie wieder siehst. Wenn du zur Polizei gehst werden die dich auslachen (das meine ich echt ernst)! Dein Weg führt zum Rechtsanwalt, aber selbst den würde ich mir sparen…
    Nimm es bitte nicht persönlich aber ich empfehle dir in Zukunft für alle Mietangelegenheiten einen guten rechtlichen Beistand (also bevor du irgendwelche „Hau-Ruck-Aktionen“ vollziehst), wenn dein ehemaliger Mieter will kann er dich nach deinem Vorgehen echt fertig machen. Er wird es zwecks mangelnder Sachkenntnis zwar nicht tun, aber wenn er wollte sehe ich echt schwarz für dich…
    EDIT:
    GV heisst Gerichtsvollzieher (aber bei der Wohungsöffnung durch diesen ist die Polizei ohnehin immer dabei)
    Wenn du dich in Zukunft gegen solche Mietnomaden durchsetzen willst, wechsel unter Zeugen die Schlösser aus und mach von deinem Vermieterpfandrecht gebrauch. Mach dies aber bitte in Abstimmung mit deinem Anwalt. Dann ist erstmal dein Mieter am Zug, meistens suchen die Leute dann freiwillig das weite weil sie gar keine Möglichkeiten haben dir etwas entgegen zu setzen.
    Was für Vermieter eine ganz gute Sache ist, ist der Haus- und Grundbesitzer Verein, solltest du dir mal durch den Kopf gehen lassen…
    Ich finde immernoch lustig das Leute etwas von Anzeige erstatten schreiben, liebe Leute DAS GEHT NICHT! Auch wenn es noch so ärgerlich und ungerecht ist, es ist keine Straftat!!!
    EDIT II:
    Habe nochmal recherchiert und rausgefunden das es das Wort „Mietbetrug“ anscheinend gibt, aber damit nicht ein Betrug im Sinne einer Straftat gemeint ist. Aus persönlicher Erfahrung meine ich nämlich das es sowas als Straftatbestand nicht gibt. Wenn jemand anderer Meinung ist soll er das hier bitte erläutern…

  • idril_ar sagt:

    Ohne Räumungsklage und entsprechendes Urteil darfst du die Wohnung nicht betreten. Auch nicht mit der Polizei. Die Räumungsklage kannst du selbst formulieren, gibt dazu Hilfe im Internet oder beim Rechtspfleger. Wichtig ist eine vorherige Kündigung mit Fristsetzung. Berechtigt zur fristlosen Kündigung bist du, sobald die Mieter mehr als zwei Mieten im Rückstand sind.
    Per Einschreiben und dann Räumungsklage.
    Sollten die Mieter nicht reagieren, ergeht Versäumisurteil. Sobald dieses vollstreckbar ist, Räumungsauftrag an den Gerichtsvollzieher. Du selbst darfst gar nichts entfernen.
    Wenn du weißt, wo die Mieter sich jetzt aufhalten, geh hin, und laß sie unterschreiben, daß du alles rausräumen wirst, wenn eine Bestimmte Frist überschritten ist. Also, daß sie Zeit bis zum xy haben und du danach die Wohnung räumen läßt. So hab ich das gemacht. Die haben das auch brav unterschrieben, da sie eh nicht vor hatten, noch was aus der Wohnung zu holen.
    Du kannst Anzeige wegen Mietbetrug stellen. Wird aber wahrscheinlich nicht viel rum kommen. Mit der Räumungsklage werden gleich alle ausstehenden Mieten eingeklagt, so daß du für 30 Jahre einen Titel zur Vollstreckung hast. Bei uns sind mit Anwaltskosten über 5.000 € zusammen gekommen.
    Wie kommt es, daß du einen Schlüssel zur Wohnung hast?

  • coolcat2 sagt:

    Deine vorherige Frage ist hier leider nicht sichtbar. Nun hast Du Dich tatsächlich strafbar gemacht, denn der Weg führt über eine Kündigung, eine Klage und den Einsatz eines Gerichtsvollziehers, denn nur der darf in dem beschriebenen Zustand die Wohnung öffnen und Dir zurückübergeben (nach den beschriebenen Wegen). Du solltest Dir in Deinem Fall u n b e d i n g t den Tat eines Anwaltes einholen, denn wenn Du Deinen Exmieter anzeigen möchtest, zeigst Du gleichzeitig Deine Straftat mit an!
    Des weiteren ist es nach allgemeiner Lebenserfahrung ziemlich sinnlos, dem „schlechten Geld“ noch „gutes“ hinterherzuwerfen. Soll heißen: Wenn Du den Exmieter anzeigst und versuchst, Dir Dein Geld wiederzuholen (mal abgesehen von der eigenen Straftat), kommen diverse Kosten auf Dich zu. Du mußt für alles in Vorlage treten, was nichts anderes bedeutet, als Kohle auf den Tisch zu packen. In 95% dieser Fälle ist aber vom „Ex“ kein Cent zu holen, so dass Du am Ende nicht nur den Mietausfall und die Renovierung bezahlen mußt, sondern auch noch (geht unter Umständen in die Tausende) weitere Kosten erzeugst, die einzig und alleine Du tragen mußt! Somit erhöhst Du Deine Geldeinbuße noch um einen sehr viel höheren Betrag und siehst am Ende des ganzen Prozesses richtig alt aus.
    Auch, wenn es nicht das ist, was Du gerne hören möchtest, laß es gut sein und verbuche es unter „Lehrgeld“. Ansonsten erhöht sich Dein Verlust noch drastisch (und Du mußt Dich immer noch für Deine eigene Straftat verantworten!).
    Viel Glück in dieser Angelegenheit!

  • markus_n sagt:

    Solchen Leuten muss man agressiv entgegen treten. War letztens bei einer Doku über Mietnomaden drauf. Ich fand des ganz korrekt. Die haben sich mehrere starke Freunde dazu genommen, und dann ganz schnell die Bude geräumt und die Schlösser ausgetauscht. Die Bullen haben ganz dämlich geguckt. Dann kam der Spruch mit Anzeige machen und so. Der Vermieter kann da mit einer Strafe rechnen, aber das bißchen Geld ist immer noch weniger als die entgangene Miete samt anderer Kosten. Armes Deutschland. Mietnomaden, unfähige Manager und Politiker, und unterm Strich werden solche Leute noch nicht mal voll zur Rechenschaft gezogen.

  • Sprendli sagt:

    Der vom Gesetzgeber vorgeschriebene Weg ist sehr langwierig. Du brauchst einen titel um die Wohnung zu betreten. Den bekommst Du erst nach einem gerichtsurteil. Um vor Gericht zu kommen, muss die Klage dem Mieter zugestellt werden. Da dies nicht möglich ist, braucht man eine öffentliche Zustellung Das alles kostet Zeit und Dein Geld. Das vernünftige hast Du gemacht, auch wenn Du Dich dabei strafbar gemacht hast. Die Wohnung betritt man von Anfang an erst mit einem Zeugen. Die Polizei kommt zu keiner privaten Wohnungsöffnung.

  • . sagt:

    Scheissegal was der Gesetzgeber sagt – ich hätte es genauso gemacht wie du.
    Und ich sag dir noch etwas:
    Wäre ich als Vermieter in solch einer Lage – ich wüsste was ich *machen lassen würde*
    Glaub mir, meine Wohnung wäre schneller frei als der Brief vom Rechtsanwalt zum Gericht dauert.
    Das kannst du aber wissen!
    Das sind die allerletzten Dre.ckschweine diese Mietnomaden.
    Mehr schreib ich nicht – aber ich wüsste mir zu helfen.

  • Peter K sagt:

    Mit einem Räumungstitel zusammen mit dem Gerichtsvollzieher.
    Es gibt kein Gesetz das besagt, daß man angemietete und ausgestattete Wohnungen auch permanent bewohnen muß.
    Damit Du überhaupt zwischendurch einen Überblick bekommen kannst, muß Du praktisch den Polizeibeamten erklären, daß Du Dir Sorgen um Deinen Vermieter machst, dieser möglicherweise hilflos oder schon tot in der Wohnung liegt. In dem Falle schauen die Beamten nach und Du kann mitschauen.

  • wssi sagt:

    Sobald die Räumungsklage abgeschlossen ist.
    Aber du musst sehr viele Auflagen erfüllen, damit die Räumungsklage erst einmal läuft. Bis dahin vergehen Monate bis Jahre und für die Mietnomaden ist es selbstverständlich, dass sie die Wohnungen fremder Menschen zerstören, also gehe bitte sofort zu einem Anwalt, ohne dass du noch mit deinem Mieter das Gespräch suchst.
    Und noch etwas: Man kann seine Wohnungen von Haus & Grund verwalten lassen.
    Die kümmern sich schon darum, dass das Geld reinkommt.

  • nix wissen sagt:

    Lasst doch die Nomaden Nomaden sein und konzentriert euch auf die wichtigsten Dinge im Leben :)! Ein kleiner Tipp: Lass dir das nächste Mal die Liquidität bestätigen, nimm eine zwei Monatskaution und halte die Mietverträge kurz, sodass du besser handeln kannst!- Ps.: Eine Rechtsschutzversicherung ist immer eine gute Wahl^^ und die Versicherung macht sich bezahlt! Kommt keine Miete – Errinerung, danach zweite Erinnerung, Abmahnung und dann RA/GV! Das dauert keine 5 Wochen und du hast den richtigen Weg eingeschlagen!
    mfg



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