Maus ist kaputt gegangen und hat wild alles auf dem Bildschirm angeklickt.Wenn ich jetzt dadurch einen Vertrag?
Freitag, 5. Februar 2010, 22:09
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abgeschlossen hätte, mich mit irgenwas einverstanden erklärt hätte, was gekauft oder mich irgendwo angemeldet hätte, wäre das dann bindend für mich gewesen?
Das mit der Maus ist mir wirklich so passiert, die hatte solche Anfälle und ist über den Bildschirm geflitzt und hat ALLES innerhalb von ca. 2 Sekunden angeklickt, ist aber (glaube und hoffe ich) nichts bei passiert.


10 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Tetrazepams evil resurrected sagt:

    so Mäuschen was hast du den da fürne abgefahrene Maus? klickt wild alles an, was nich bei drei auf Baum ist.
    Nun stellt sich die Frage, wer von auch beiden Mäuschen hier den Anfall hatte? Da sich der Sachverhalt im nachhinein nicht mehr exakt darstellen läst, ist eine Haftung deinerseits, für erfolgte Vertragsbestätigungen nicht gegeben.
    Ergo mach dich locker, den für Verträge abgeschlossen in einem Anfall, gilt die vorübergehen Unzurechnungsfähigkeit.
    bb

  • loewenp sagt:

    Dank des Verbraucherschutzrechts, das seit 1.1.2002 nicht mehr im Fernabsatzgesetz, sondern im BGB (wo es auch hingehört) geregelt ist, hast du bei praktisch allen im Internet geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht innerhalb von zwei Wochen.
    Außerdem könntest du, auch ohne Verbraucherschutzrecht, die durch die wilden Mausklicks abgegebenen Willenserklärungen gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB wegen eines Inhaltsirrtums anfechten, damit wäre der Vertrag ex tunc (=von Anfang an) nichtig (§ 142 Abs. 1 BGB). Ein Inhaltsirrtum liegt vor, da du eine Erklärung dieses Inhalts nicht abgeben wolltest.

  • W5_K2 sagt:

    Die arme Maus wollte sicher nur spielen! Zieh das Kabel vom Laufrad aus dem PC und setzt die Maus besser wieder in ihren Käfig.
    Dann besorgst du dir so ein elektronisches Ding mit 2 Tasten und `nem Rädchen und klickst selbst 😉
    PS: Verträge, die von Tieren abgeschlossen werden, sind in Deuschland nicht rechtskräftig und auch nicht auf den Halter übertragbar.

  • Andreas sagt:

    Laut Fernabsatzgesetz hast Du bei Online abgeschlossenen Verträgen zwei Wochen Zeit für einen Widerspruch. Damit kannst Du alles rückgängig machen, was Deine Maus so angestellt hat. Lässt Du die Zeit verstreichen, wird die Luft aber dünn. In diesem Fall müsstest Du einen Nachweis führen, dass der Vertrag durch eine defekte Maus und ohne Dein Wissen geschlossen wurde. Dieser Nachweis wird dir in der Regel aber nicht gelingen.
    Sicherheitshalber möchte ich darauf hinweisen, dass dies meine Meinung darstellt und keine Rechtsberatung ist. Schließlich kennt man ja diese diversen Abmahnvereine…

  • eisvogel sagt:

    man sollte eigentlich immer eine Ersatzmaus haben ,Verträge kam man widerrufen irgendwelche Anmeldungen muss man in der Regel bestätigen aber auch da gibt es ein Wiederrufrecht

  • D.R. Eisendraht sagt:

    Sicher dat! Zumindest wäre die Beweislast für das Zustandekommen bei DIR! Andererseits gibt es ja die Segnungen des FAG!

  • micewomi sagt:

    Sicher,das es kein Virus war, der alles anklickt???
    Von einer Maus kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen.

  • Lene sagt:

    Und wie hätte die Maus deinen Namen, deine Adresse, deine E-Mail eingetragen haben sollen?

  • hajokl sagt:

    Die Maus hat nie schuld, nur der Benutzer.
    Gruß hajokl .

  • Lennox Lewis sagt:

    Was du da schreibst ist totaler Unsinn. Lene hat vollkommen recht.



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