Künstlername: wann tritt man als erstes mit ihm in Erscheinung und wie schützt man ihn?
Samstag, 17. April 2010, 10:17
Abgelegt unter: Immobilien

Wenn jemand als Schauspieler tätig sein will, ab wann kommt sein Name das erste mal zum Einsatz? Gibt er sich schon bei Erstgesprächen mit Regisseuren und Produzenten unter seinem Künstlernamen an oder stellt er sich unter seinem bürgerlichen Namen vor und der Künstlername tritt erst bei Filmverträgen in Erscheinung?
Wie kann man sich seinen Künstlernamen schützen lassen, damit ihn kein anderer im öffentlichen Leben benutzt oder ein Produkt danach benennt? Und wann kann man den Künstlernamen auch außerhalb der künstlerischen Tätigkeit verwenden?
(u.a. Bankgeschäfte, Hotelaufenthalte, Autokäufe, Immobiliengeschäfte, Firmengründungen, Flugtickets, etc.)
Man will ja nicht als Prominenter bei jeder Kleinigkeit, dass außerhalb des Showbusiness jeder den echten Namen erfährt.


2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • chrissy sagt:

    Bei Google:künstlername
    Da wirst Du fündig.
    An Minderwertigkeitskomplexen leidest Du nicht.

  • riwelera sagt:

    zu b. Lass ihn dir als Warenzeichen schützen und zu a.Einen Künstlernamen kannst du jederzeit benutzen und dich damit Vorstellen solange du ihn nicht in den Pass eintragen lassen willst oder krumme Geschäfte damit tätigen willst.



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