Kündigung Mietvertrag?
Dienstag, 20. April 2010, 01:21
Abgelegt unter: Immobilien

Es handelt sich um folgende Sache. Ich stehe mit meiner Mutter im Mietvertrag meiner Wohnung die ich zu Ausbildungszwecken habe.
Ich habe nun beabsichtig zu kündigen. Diese erste Kündigung war von mir alleine nur unterschrieben und erreichte das Immobilien Unternehmen am 18.04.08. Erst am 14.05.08 antwortete man auf meine Kündigung das sie nicht rechtens sei und meine Mutter mit unterschreiben würde. Darauf hin habe ich dann noch mal kündigen müssen, dadruch muss ich nun einen Monat länger mieten zahlen.
Kann mir vllt einer Tipps geben oder soll ich lieber gleich zum Anwalt gehen denn ich finde es ziemlich unverschähmt sich über 4 Wochen Zeit zu lassen und mir somit die Möglichkeit zu nehmen rechtzeitig zu kündigen.
Desweiteren soll ich die Türrahmen, Türen und Heizkörper lackieren. Im Mietvertrag ist aber eine Quotenregelung enthalten so das diese nach meiner Meinung unwirksam ist.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen enn so langsam weiss ich nicht mehr weiter.
Grüße


9 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • Tom sagt:

    es hätte ausschließlich an dir gelegen bis spätestens zum Ende des Monats nachzufragen was mit deiner Kündigung wäre, dann hättest du noch jederzeit „nachlegen“ können. Und generell sollte ein Kündigung dann auch so angefertigt sein das sie auch Gültigkeit erlangen kann.
    Das mit den Renovierungen ist über diese Quotenregelung sehr schwammig geregelt. Da wird nur verhandeln helfen da sich da kaum auf etwas berufen werden kann.
    Der Weg zum Anwalt würde bestimmt nicht schaden, aber ich denke nicht das da viel zu erreichen wäre, leider.

  • andreas t sagt:

    Es empfiehlt sich in jedem Fall, Rat bei einem Anwalt oder einem Mieterverein zu suchen, denn ohne den Mietvertrag zu kennen, kann man Dir keine verbindliche Auskunft geben.
    Häufig ist in Mietverträgen eine Klausel enthalten, nach der sich die Mieter gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen bevollmächtigen. In diesem Fall wäre auch bei der Kündigung nur die Unterschrift eines Mieters erforderlich. Allerdings muss aus dem Text der Kündigung hervorgehen, dass der Mietvertrag von beiden Mietern gekündigt wird, d. h. es muss sowas drin stehen wie „Wir kündigen…“
    Hast Du aber geschrieben „Ich kündige…“ ist die Kündigung unwirksam.
    Schönheitsreparaturen sind nicht grundsätzlich unzulässig, sondern nur, wenn es sich um s. g. starre Fristen handelt. Auch hier steckt der Teufel im Detail. Also unbedingt mit dem Mietvertrag zu einem Rechtskundigen.

  • Stefan R sagt:

    1. Deine Kündigung war unwirksam, das ist klar
    2. es war Deine Schuld
    3. damit ist erst die weitere Kündigung wirksam
    –> und so musst Du die Miete weiterzahlen
    Was die Renovierung angeht:
    – starre Quoten sind unwirksam (ABER: es reicht bereits allein das Wort „ca.“, dann ist das weiterhin gültig)
    – rede mit der Immofirma und leg Deine Meinung dar
    – wenn sie stur sind, lege den Vertrag einem Anwalt vor
    – und falls Dir das zu viel kostet, streich einfach und sei froh, dass Du die Wände nicht auch noch streichen musst
    Stefan

  • Der Dieter sagt:

    naja wenn deine mutter mit unterschrieben hat denn muss sie auch mit dir zusammen kündigen. Und auf einer kündigung sollte möglichst ja auch immer ein datum drauf stehn und das datum ist gültig auch wenn deine vermieter da am pennen sind das ist denn ihr problem. Noch besser ist es wenn du eine kopie hast vom kündigungs schreiben so haste zumindest ein beweis mittel in der hand

  • koenig_l sagt:

    Zum einen Mal,
    ich bin zwar auch kein Rechtsexperte aber soviel ich weiß hast Du keine Verpflichtung zur Nachfrage, dass das Schreiben fristgemäß ankam sieht man an der Antwort. Ansonsten bedeutet Schweigen Zustimmung, vor allem wenn es um einzuhaltene Fristen geht.
    Nun zur Ungültigkeit,
    Deine Kündigungsabsicht geht aus Deinem Schreiben hervor, auch Dein Vermieter hat die Verpflichtung zur Schadensminderung. Sprich hier ist es unzulässig, erst mal die Verstreichung der Frist abzuwarten um dann eine längere Vertragsbindung damit zu begründen. Sprich kündige noch mal mit genau dieser Begründung und dieses Mal formgerecht, auch wenn Du nur ein Teil des Vertragspartners Deines Vermieters darstellst, war für Deinen Teil der Wunsch nach Kündigung klar ersichtlich! Sprich ein möglicher Schaden ist vom Vermieter und nicht von Dir verursacht worden also kann er auch nicht auf eine fristverlängernde neue Kündigung bestehen sondern eine neue Kündigung zum alten Termin muß von ihm akzeptiert werden.
    Zur Renovierung,
    lies noch mal im Vertrag nach, wichtig ist, handelt es sich um eine starre Formulierung, also nach 3; 5 oder 7 Jahren ist definitiv dieses oder jenes zu reparieren, egal wie es aussieht sind alle Formulierungen zu Renovierung oder Schönheitsreperaturen, auch wenn sie ansonsten rechtsgültig wären, ungültig. Heißt es jedoch das nach den entsprechenden Fristen und wenn es der Zustand erfordert, also eine weiche Formulierung, dann mußt Du, natürlich auch nur dann, wenn es der Zustand tatsächlich erfordert. Hintergrund dieser neuen Rechtslage ist nämlich, dass der Gesetztgeber sagt, mit der Mietzahlung ist eine normale Abnutzung des Mietgegenstandes ausgeglichen. Das ist ganz wichtig, denn nur, wenn Du den Mietgegenstand über gebühr also mehr als üblich oder vorhersehbar war abgenutzt hast bist Du zur Reperatur oder Wiederherstellung verpflichtet. Mal an einem praktischen Beispiel, wenn ich ein Auto miete, dann kann es nicht sein, dass der Vermieter bei Rückgabe den Originalkilometerstand zurückhaben möchte. Wäre ja absurd! Im deutschen Mieterrecht hatte sich aber genau das eingebürgert. Als Mieter kassiere ich horrende Mietzahlungen und kann dann nicht erwarten, dass eine Wohung nach 5 Jahren Benutzung so aussieht wie beim Einzug, für was zahle ich dann die Miete???

  • Sprendli sagt:

    Es ist bekannt, dann derjenige unterschreiben muß der auch den Vertrag unterschrieben hat. Wenn Du von der Verwaltung keine Bestätigung auf die Kündigung bekommst, mußt Du direkt nachfragen. Es würde sich auch lohnen zu Fragen ob die Unterschrift Deiner Mutter nachgereicht werden kann, sich die Fristen dadurch nicht verändern.
    Wegen dem Renovieren kann ich Dir nur empfehlen den Vertrag einem Rechtskundigen vorzulegen. Ein Wort kann entscheidend sein, ob Du streichen mußt oder nicht. Wenn Du Dich im Recht fühlst gehe zu einem Anwalt, sonst streiche hat zähneknirschend die Wohnung.

  • ckastius sagt:

    Informiere Dich bitte bei Deinem Bezirksamt.

  • Dine sagt:

    Die Schönheitsreparaturen stehen zwar oft im Mietvertrag, sind aber nichts rechtswirksam. Mit der Kündigung hast du leider Pech gehabt. Es ist zwar eine Sauerei, aber du hättest ja auch anrufen können. Ein Anwalt würde dir hier auch nicht weiterhelfen können. Er bringt nur zusatzliche Kosten.
    Lg Dine

  • Abrafax sagt:

    KoenigLudwig hat völlig recht, mehr muß man nicht dazu schreiben.



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