Können deutsche Gläubiger eine Betreibung in der Schweiz ausführen?
Mittwoch, 27. Januar 2010, 00:36
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Der deutsche Gläubiger hat 2 Möglichkeiten (die aber beide nicht so wirklich viel Spaß machen): Er kann bei einem schweizerischen Gericht beantragen, seinen deutschen Titel nach schweizerischem Recht anzuerkennen. Oder er kann in der Schweiz ein neues Titulieungsverfahren anstrengen.
Am Ende steht in beiden Fällen ein Titel nach schweizerischem Recht. Und der kann dann nach den geltenden schweizerischen Regeln und Verfahren in der Schweiz vollstreckt werden.


3 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI

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  • rowes_hh sagt:

    Betreibung? Sie können via schweízerischen Anwalt Geld eintreiben wenn du ihnen das schuldest. Es gibt Abkommen zwischen den Staaten und in der Schweiz bist du vor den Bundesbehörden und Privatpersonen nicht geschützt. Das ist ja geradezu grotesk, man macht Schulden in Deutschland und haut dann ab ins Ausland und meint man kommt damit durch.
    Das dürfte eine saftige Rechnung für dich werden wenn du jetzt nicht zahlst.
    Gruß
    Franky

  • Franky sagt:

    „Der Gläubiger reicht das Betreibungsbegehren ein; worauf dem Schuldner der Zahlungsbefehl zugestellt wird.“http://de.wikipedia.org/wiki/Betreibung
    Sicherlich kann ein deutscher Gläubiger auch einen Antrag stellen.

  • BabyJoha sagt:

    Klar, allerdings ist das meist mit zusätzlichen Kosten verbunden. Denn ein deutscher Anwalt kann im Ausland leider nicht so schnell pfänden wie hier in Deutschland. Meist muß das über einen dortigen Anwalt laufen, was die Kosten zusätzlich erhöht, aber vom Schuldner wieder zurückgefordert werden.



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