Abgelegt unter: Immobilien
Ja selbstverständlich. In der EU ist das möglich. Belgien stellt ein Amtshilfeersuchen und schon läuft das.
Im Übrigen gibt es jetzt auch das europäische Mahnverfahren. Genauso wie private Gläubiger im europäischen Ausland volsltrecken können, ist das auch für Behörden möglich.
@Kai F
Die Behörden benötigen keinen europäischen Vollstreckungstitel, sondern nur ein Rechtshilfeabkommen. Diese sind jetzt abgeschlossen. Genau deshalb können ja jetzt auch Bußgeldbescheide aus dem Ausland in Deutschland vollstreckt werden.
Es wurde bislang nicht gemacht, weil es einfach nicht ging. Das ist jetzt anders.
3 Kommentare bisher • RSS-Feed für Kommentare • TrackBack URI
Hinterlase deinen Kommentar!
Möglich war das schon immer – nur so kompliziert, dass es kaum jemand gemacht hat. Es gibt jetzt aber seit ein paar Jahren den europäischen Vollstreckungstitel, der die Sache stark vereinfacht hat. Im Prinzip führt er dazu, dass europäische Titel nicht wesentlich schwerer zu vollstrecken sind als deutsche:http://www.juraforum.de/lexikon/Europ%C3…
Sicher doch. Im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe ist Europa ganz schon klein geworden. Wenn es nicht reicht, ein Konto in Nassau zu unterhalten oder wenn man kein Bundesverdienstkreuz besitzt: Schlechte Karten.
Na klar, schau doch mal im EU -Recht nach